Erbrecht Nichten und Neffen

20. März 2025 18:35 |
Preis: 50,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Meine Schwester ist verstorben. Verheiratet war sie nie. Kinder hat sie keine.

Unsere gemeinsamen Eltern leben auch nicht mehr. Wir haben zwei weitere Geschwister, die aber bereits vor meiner Schwester verstorben sind. Diese haben jeweils auch Kinder.

Erben die Kinder meiner verstorbenen Geschwister mit mir gemeinsam? Also ich ein Drittel und die Kinder der gestorbenen anderen Geschwister ein Drittel?
20. März 2025 | 19:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Da Ihre Eltern vorverstorben sind, erben die Abkömmlinge ihrer Eltern, also Ihre Geschwister nach Ihrer Schwester, siehe § 1925 BGB.

Da zwei Ihrer Geschwister ebenfalls vorverstorben sind, treten deren Kinder an deren Stelle. Das bedeutet Sie erben 1/3, die Kinder des einen Geschwisterteils 1/3 und die Kinder des anderen Geschwisterteils 1/3.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.


Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.


Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht
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