20. März 2025
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19:04
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Da Ihre Eltern vorverstorben sind, erben die Abkömmlinge ihrer Eltern, also Ihre Geschwister nach Ihrer Schwester, siehe § 1925 BGB.
Da zwei Ihrer Geschwister ebenfalls vorverstorben sind, treten deren Kinder an deren Stelle. Das bedeutet Sie erben 1/3, die Kinder des einen Geschwisterteils 1/3 und die Kinder des anderen Geschwisterteils 1/3.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt