Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Erben sollten auf jeden Fall Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz beantragen, um die Forderung der Bank auf den Nachlass zu beschränken. Sonst haften Sie nämlich auch mit ihrem Privatvermögen.
Die Erben haften als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB), d. h. der Gläubiger kann von jedem Erben alles fordern (aber insgesamt nicht mehr als Forderung). Die Erben haben dann untereinander ggf. Ausgleichsansprüche.
Ein Anwaltsschreiben würde ca. 900 € kosten. Wenn Sie mich beauftragen, rechne ich Ihnen die hier gezahlte Beratungsgebühr an.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
die Erben sollten auf jeden Fall Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz beantragen, um die Forderung der Bank auf den Nachlass zu beschränken. Sonst haften Sie nämlich auch mit ihrem Privatvermögen.
Die Erben haften als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB), d. h. der Gläubiger kann von jedem Erben alles fordern (aber insgesamt nicht mehr als Forderung). Die Erben haben dann untereinander ggf. Ausgleichsansprüche.
Ein Anwaltsschreiben würde ca. 900 € kosten. Wenn Sie mich beauftragen, rechne ich Ihnen die hier gezahlte Beratungsgebühr an.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt