4. April 2024
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09:04
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die von Ihnen angedachte Idee ist umsetzbar, allerdings wird der Wert des Wohnrechts erst nach der Halbierung abgezogen.
Der gesamte Nachlass hat einen Wert von 420.000 € (stark verkürzt), davon gehört Ihnen anteilig ei Wert von 210.000 €.
Wenn Sie nun den Nachlass wie gewünscht auseinandersetzen, sollten Sie auch nach der Auseinandersetzung einen Wert von 210.000 € erhalten.
Daher ergibt sich folgende Berechnung:
420.000 € / 2 = 210.000 €
210.000 € - 80.000 € (Wohnrecht) = 130.000 €
Nach obiger Berechnung müsste Ihnen Ihre Schwester einen Betrag in Höhe von 130.000 € zahlen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt