Erbe der Erbin - Problem Erbschein

14. September 2024 17:10 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


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in unter 2 Stunden
Mitte des Jahres verstarb die Schwiegermutter. Hier gibt es ein Sparguthaben von ca. 40.000 Euro
Schwiegermutter hat noch eine Schwester. Schwiegervater verstarb bereits vor einigen Jahren.
Meine Frau ist das einzige Kind der Beiden. Nach meiner Auffassung Alleinerbin des Guthabens.

Meine Frau hat sich bei der pflegebedürftigen Schwiegermutter förmlich aufgerieben und ist direkt nach dem Tod der Mutter selbst erkrankt, bevor in Richtung Erbe etwas unternommen werden konnte. Meine Frau hatte Kontovollmacht über den Tod hinaus.

Der Gesundheitszustand meiner Frau verschlechterte sich rapide, sodas sie vor 5 Wochen ins Krankenhaus kam, wo sie vor 14 Tagen plötzlich und völlig unerwartet ebenfalls verstarb. Wegen des Krankenhausaufenthaltes meiner Frau, konnte der Termin bei der Bank der Schwiegermutter nicht mehr wahrgenommen werden. Ein Testament war angedacht, wurde aber nicht mehr erstellt.
Es gibt also in beiden Fällen kein Testament. Unser gemeinsames Konto hat einen Saldo von ca. 13.000 Euro.

Hier gibt es nun mich als Ehemann, sowie ihren leiblichen Sohn aus erster Ehe in Erbengemeinschaft, mit einem Anspruch auf jeweils 50% des Erbes.
Vermutlich ist mein eigener Sohn aus erster Ehe nicht erbberechtigt.

Nun zur Frage 1:
Wenn ich und mein Stiefsohn einen Erbschein für Ehefrau/Mutter beantragen, können wir damit dann auch einen Erbschein für die Schwiegermutter (bzw. Großmutter) erhalten?

Frage 2:
Meine Frau und ich haben einen Kredit laufen für unser KFZ. Das Fahrzeug ist komplett von meiner Frau finanziert (alleinige Kreditnehmerin). Da ich selbst gesundheitlich angeschlagen bin, würde ich das Auto zurückgeben wollen. Ein weiterer Grund ist die finazielle Belastung, da aus der Vollrente meiner Frau nun eine Witwerrente wird, die mich mit Kredit in finazielle Bedrängnis führen würde. Die verbleibende Summe nach Abzug des Restwertes würde aber vermutlich unser eigenes Vermögen zum größten Teil, wenn nicht komplett, aufbrauchen.
Kann ich den Erbteil des Stiefsohnes so lange zurückhalten bis das geklärt ist?

Frage 3:
Da ich befürchte, das meine Barmittel zum ablösen des Kreditvertrages evtl. nicht reichen, ist die Frage, kann ich das Erbe meines Stiefsohnes solange zurückhalten bis das Erbe der Stiefmutter/Oma eingegangen ist? Also in diesem Fall, bis beide Erbfälle abgeschlossen sind?
Die 50% aus beiden Fällen zusammen, wären dann kein Thema mehr.

Muss noch anmerken, das ich zu meinem Stiefsohn der ebenfalls schon die 40 überschritten hat ein gutes Verhältnis habe.
14. September 2024 | 18:36

Antwort

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Zu Frage 1:
Ein Erbschein für Ihre verstorbene Frau und einen separaten Erbschein für die Schwiegermutter sind erforderlich, da es sich um zwei unterschiedliche Erbfälle handelt. Sie und Ihr Stiefsohn können einen Erbschein für Ihre Frau beantragen, um deren Erbe zu regeln. Für das Erbe der Schwiegermutter müsste ein separater Erbschein beantragt werden, da Ihre Frau als Alleinerbin in Betracht kommt. Da sie jedoch verstorben ist, treten Sie und Ihr Stiefsohn als Erben Ihrer Frau in deren Erbposition ein.
Zu Frage 2:
Da das Fahrzeug von Ihrer Frau finanziert wurde und Sie nun als Erbe in ihre Rechtsposition eintreten, sind Sie für die Abwicklung des Kredits verantwortlich. Sie können das Fahrzeug zurückgeben, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Der Erbteil Ihres Stiefsohnes kann nicht einfach zurückgehalten werden, um den Kredit zu begleichen. Die Erbengemeinschaft muss gemeinsam über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden.
Zu Frage 3:
Sie können das Erbe Ihres Stiefsohnes nicht ohne Weiteres zurückhalten, um Ihre finanziellen Verpflichtungen zu decken. Die Erbengemeinschaft muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten und verteilen. Es wäre ratsam, mit Ihrem Stiefsohn eine einvernehmliche Lösung zu finden, insbesondere da Sie ein gutes Verhältnis haben. Eine schriftliche Vereinbarung könnte hier hilfreich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.


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