Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ich gehe in Ihrem Fall davon aus, dass es sich um einen gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht handelt. Hierbei erklärt sich der Verzichtende damit einverstanden, dass bei der Berechnung seines zukünftigen Pflichtteilsanspruch ein bestimmter Vermögensgegenstand (hier: das Elternhaus)unberücksichtigt bleibt.
Hinsichtlich des restlichen Vermögens des Erblassers bleiben Sie als Verzichtender voll erb- und pflichtteilsberechtigt.
Insoweit ist dann auch ein Enterben durch Ihren Vater möglich.
In der Regel wird dem Verzichtenden die Abfindung zu Lebzeiten ausgezahlt.
Diese Frage müsste jedoch im Rahmen des Pflichtteilsverzichtsvertrags geregelt werden. Über den Inhalt des notariellen Pflichtteilsverzichts haben Sie nichts mitgeteilt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2006
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hallo.Vielen Dank für Ihre Antwort.Ich habe in der Urkunde die ich beim Notar unterschrieben habe nachgesehen.Also meine schwester hat ebenfalls eine Pflichtteilserklärung unterschrieben und Sie ist aber später alleinige erbe des Nachlasses so steht es da.Meine Frage währe jetzt ob ich trotz der schwierigen Familiären lage wagen sollte nachzufragen ob mir meine Eltern den festgeschriebenen Betrag von 25000Euro zu Lebzeiten auszahlen,oder soll ich mich besser an einen Rechtsanwalt wenden der das für mich macht,ist vieleicht besser,was meinen Sie???Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ich empfehle Ihnen die Mandatierung eines Kollegen vor Ort, um Ihre Rechte durchzusetzen, da ein Rechtsanwalt mehr Objektivität walten lässt als sein Mandant.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -