27. März 2016
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21:51
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
der Markenname kollidiert, da Müller in beiden Marken der prägende Bestandteil ist. Ein Widerspruch ist zu erwarten.
Es sind Klassen und Unterklassen relevant, aber entscheidend sind die geschützten Dienstleistungen. In Ihrem Fall sind diese sehr kollisionsträchtig, ein Widerspruch daher wahrscheinlich.
Ich rege daher an, den Namen zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
27. März 2016 | 22:59
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank.
Kann die Eintragung einer Bild- oder Wort-/Bildmarke in diesem Fall eine Kollision mit der bereits eingetragenen Wortmarke verhindern?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. März 2016 | 19:52
Sehr geehrter Ratsuchender,
ob es eine Wort oder Bildmarke ist, ist für die Frage der Kollision irrelevant.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt