Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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sicherlich wird mit dem Einzug eine Bedarfsgemeinschaft gegründet und es kann eine Neuberechnung erstellt werden.
Aber es kann nicht sein, dass nun die Leistungen allein aufgrund Ihrer Meldung, die zu Ihren Obliegenheiten gehört, jetzt Leistungen eingestellt werden.
Sie müssen den Bescheid daher anfechten und auch zusätzlich einen Eilantrag auf Fortsetzung der Leistungen beim Sozialgericht stellen.
Suchen Sie sofort einen Kollegen vor Ort auf, damit diese Schritte eingeleitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Also kann ich mit gutem Gewissen direkt am Montag morgen ins Jobcenter marschieren und sagen das dieses Handeln rechtswiedrig ist. Aif sofortiges wieder bezahlen der Leistungen bestehen?
Liebe Grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können zum Jobcenter gehen und mitteilen, dass der Bescheid rechtswidrig ist und auf Leistungen bestehen.
Aber ganz wichtig ist, dass schriftlich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wird. Nur damit kann verhindert werden, dass dieser bestandskräftig wird und dann können Sie nichts mehr machen.
Deswegen suchen Sie einen Kollegen auf, der den Widerspruch einlegt und den Eilantrag beim Sozialgericht stellt. Das muss alles schnell geschehen, da hier Fristen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle