23. April 2006
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07:09
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. was die Frage betrifft, ob Sie unter den in § 8 TÜV-Bund genannten Personenkreis fallen, kann ich Ihre Frage positiv beantworten. Unabhängig von der noch nicht voll abgeleisteten Probezeit gelten gem. Abs. 3 die Absätze 1 und 2 auch für Sie.
2. Was ich der Norm jedoch nicht entnehmen kann, ist eine Ausgleichszahlung von € 250. Nach Durchsicht aller mir zur Verfügung stehenden Anlagen des Tarifvertrages erfolgte Ihre Eingruppierung zutreffend in 11/3. Die sich daraus ergebende Zahlung beträgt in der Tat gemäß Anlge 3 zum Tarifvertrag (Strukturausgleich für Angestellte) ca. € 75. Eine Zahlung von € 250 ist dort nirgends zu entnehmen.
Ich würde Sie diesbezüglich bitten, mir im Wege der Nachfrage zu erläutern, woraus sich Ihrer Meinung nach dieser Betrag ergibt. Dann werde ich Ihnen eine Antwort geben können, ob der Betrag zutreffend ist.
3. Auf eine Sache möchte ich Sie gerne noch hinweisen: Sollten Sie in Erwähgung ziehen, einen Kollegen vor Ort mit der gerichtlichen Klärung der Frage zu betrauen, behalten Sie bitte die Frist von 6 Monaten (!) im Auge, die Ihnen für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gemäß § 70 BAT-O zusteht. Danach können Sie nur Ansprüche für die jeweils letzen sechs Monate geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt