28. November 2012
|
10:36
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
da Sie sich vernünftigerweise geeinigt haben, können Sie dieses dem Gericht auch einfach mitteilen und dabei erklären, dass aufgrund dieser Einigung das Verfahren nicht fortgeführt werden soll.
Die Einigung sollte aber gleichwohl schriftlich festgehalten werden, wobei es möglich ist, dass im Hauptsacheverfahren diese Einigung protokolliert wird.
Zu dieser Vorgehensweise würde ich dringend, da damit die Einigung festgehalten wird.
Es reicht dazu ein einfaches Schreiben an das Gericht; Ihre Frau würde dann zur Stellungnahme aufgefordert werden. Erklären beide Parteien übereinstimmend diese Einigung und Erledigung, bitten um Protokollierung der Einigung, wird das Gericht dieses so protokolieren und das Verfahren wäre dann beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php