Einstellung ABR & Sorgerecht - Hauptverfahren

28. November 2012 10:00 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende August habe ich per einstweiliger Anordnung beim Familiengericht durchgesetzt, dass meine Frau mit unseren gemeinsamen Kindern zurück an den Wohnort muss.
Es wurde ein Urteil gesprochen, dass vorläufig bis zum Hauptverfahren gültig ist.
Wir haben uns nun mittlerweile geeinigt und würden das Hauptverfahren gern einstellen lassen, fragen uns nur wie genau, und was wir dort schreiben müssten.

Ich würde mich über rasche Antwort freuen.

28. November 2012 | 10:36

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


da Sie sich vernünftigerweise geeinigt haben, können Sie dieses dem Gericht auch einfach mitteilen und dabei erklären, dass aufgrund dieser Einigung das Verfahren nicht fortgeführt werden soll.


Die Einigung sollte aber gleichwohl schriftlich festgehalten werden, wobei es möglich ist, dass im Hauptsacheverfahren diese Einigung protokolliert wird.


Zu dieser Vorgehensweise würde ich dringend, da damit die Einigung festgehalten wird.


Es reicht dazu ein einfaches Schreiben an das Gericht; Ihre Frau würde dann zur Stellungnahme aufgefordert werden. Erklären beide Parteien übereinstimmend diese Einigung und Erledigung, bitten um Protokollierung der Einigung, wird das Gericht dieses so protokolieren und das Verfahren wäre dann beendet.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...