Einreise von Frau und Kind aus Bosnien zu Kroate nach Deutschland

3. Oktober 2013 19:37 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Die Hintergründe:

Ich bin aus Bosnien und habe Kroatische Papiere. Vor ein Paar Monaten habe ich mich selbstständig gemacht in Deutschland, eine Wohnung zur Miete gefunden, mich gesetzlich krankenversichert (mit vorgesehener Unterbringung von Frau und Kind) usw.
Wohnsitz und Gewerbe befinden sich in Hessen.
Da Kroatien in der EU ist, habe ich das Freizügigkeitsgesetz für mich nutzen können.

Nun hat meine Frau in Bosnien Bosnische Papiere. Das Kind auch (ich kann ihr aber, wenn nötig, Kroatische besorgen weil sie das Recht durch mich erhält).


Frage:

Muss meine Frau zur deutschen Botschaft in Bosnien, oder können sie und das direkt Kind zu mir kommen, und sich einfach nur hier im Ort anmelden und die Botschaft in Bosnien überspringen? Oder anders gestellt: Muss sie ein Visum beantragen?

3. Oktober 2013 | 19:59

Antwort

von


(111)
Marburger Straße 5
10789 Berlin
Tel: 030 48625802
Web: https://www.nadiraschwili.de
E-Mail: office@nadiraschwili.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sofern Ihre Frau und Ihr Kind im Besitz eines bosnischen Reisepasses sind, können Sie visafrei in die EU (also auch nach Deutschland) einreisen. Um hier ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu erhalten, müssen Sie lediglich bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz die Erteilung einer Aufenthaltskarte-EU beantragen. Diese erhalten alle Familienangehörigen von in Deutschland wohnhaften EU-Bürgern (außer Deutsche). Als Nachweis wird lediglich eine übersetzte Eheurkunde sowie eine Meldebescheinigung benötigt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili, Rechtsanwaltt


Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht

ANTWORT VON

(111)

Marburger Straße 5
10789 Berlin
Tel: 030 48625802
Web: https://www.nadiraschwili.de
E-Mail: office@nadiraschwili.de
RECHTSGEBIETE
Aufenthaltsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Fachanwalt Steuerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...