Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie, als gesetzliche Vertreterin der Kinder, haben gegen den Kindesvater einen sog. Auskunftsanspruch bzgl. des Einkommens des letzten Jahres.
Ihr Formulierung ist schon ganz treffend. Allerdings sollten Sie den Unterhalt zugleich dem Grunde nach geltend machen (Formulieren Sie etwa so:"Ich mache den Unterhalt bereits dem Grunde nach geltend. Die Bestimmung der genauen Höhe wird nach der Erteilung der Auskunft erfolgen.")Dies ist wichtig, da Änderungen erst ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung erfolgen können.
Weiter sollten Sie mitteilen, dass, falls die Auskunft nicht fristgemäß erfolgt, Sie Stufenklage (Klage auf Auskunft in der ersten Stufe und Unterhalt in der zweiten Stufe) einreichen werden.
Dazu sollten Sie dann ggfls. einen RA beauftragen und prüfen lassen, ob Ihnen evt. Prozesskostenhilfe zusteht.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie, als gesetzliche Vertreterin der Kinder, haben gegen den Kindesvater einen sog. Auskunftsanspruch bzgl. des Einkommens des letzten Jahres.
Ihr Formulierung ist schon ganz treffend. Allerdings sollten Sie den Unterhalt zugleich dem Grunde nach geltend machen (Formulieren Sie etwa so:"Ich mache den Unterhalt bereits dem Grunde nach geltend. Die Bestimmung der genauen Höhe wird nach der Erteilung der Auskunft erfolgen.")Dies ist wichtig, da Änderungen erst ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung erfolgen können.
Weiter sollten Sie mitteilen, dass, falls die Auskunft nicht fristgemäß erfolgt, Sie Stufenklage (Klage auf Auskunft in der ersten Stufe und Unterhalt in der zweiten Stufe) einreichen werden.
Dazu sollten Sie dann ggfls. einen RA beauftragen und prüfen lassen, ob Ihnen evt. Prozesskostenhilfe zusteht.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de