Eine Arzthelferin möchte dieses Arbeitsverhältnis nun gerne sofort beenden, welche Kündigungsfrist t

19. Dezember 2009 21:17 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt,

eine Arzthelferin (26 J) arbeitet seit 6 Jahren in einer Allgemeinarztpraxis ohne schriftlichen Vertrag und ohne besondere mündliche Vereinbarungen (insbesondere Thema Kündigung nie besprochen).
Sie möchte dieses Arbeitsverhältnis nun gerne sofort beenden. Welche Kündigungsfrist trifft für sie zu ?


19. Dezember 2009 | 21:31

Antwort

von


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Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 BGB geregelt.

Da das Arbeitsverhältnis fünf, aber noch nicht acht Jahre bestanden hat, wäre theoretisch von einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats auszugehen; vgl. § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB. Zu beachten ist aber § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB. Danach gilt Folgendes: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

D. h. wenn, gerechnet von der Vollendung des 25. Lebensjahres, das Beschäftigungsverhältnis noch keine zwei Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.


2.

Zu beachten ist, daß die Kündigung schriftlich erfolgen muß; siehe § 623 BGB.


Mit freundlichen Grüßen

Geerhard Raab
Rechtsanwalt


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