Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Frage 1:
" Muss ich meinen Vermieter fragen wenn ich MEINE Küche mitnehmen möchte, oder kann ich diese ohne seine Erlaubnis/Kenntnis abbauen?"
Dass Sie Ihren Vermieter fragen müssen, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass in Ihrem Mietvertrag steht "die Küche NICHT Mietgegenstand ist". Damit wird also auf eine in der Mietwohnung befindliche Küche Bezug genommen.
Nach Ihrem Auszug befände sich keine Küche mehr in der Wohnung. Der Vermieter weiß zwar nicht, dass Sie eine neue Einbauküche verbaut haben, aber er weiß, dass sich zu Beginn Ihres Mietvertrags eine Küche in der Wohnung befunden hat, die vermutlich auch in seinem Eigentum stand, wenn es vertraglich nicht anders geregelt wurde.
Insofern sollten Sie den Vermieter unter Fristsetzung schriftlich und nachweisbar von Ihrem Vorhaben in Kenntnis setzen.
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Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork
VIelen herzlichen Dank,
die bisherige Küche habe ich vom Vormieter für 150 € abgekauft. Ist der Vermieter deshalb trotzdem "Eigentümer" der Küche gewesen?
Eigentlich habe ich die Wohnung ohne Küche gemietet und die Küche nur vom Vorbesitzer "abgekauft".
Nachfrage 1:
"die bisherige Küche habe ich vom Vormieter für 150 € abgekauft. Ist der Vermieter deshalb trotzdem "Eigentümer" der Küche gewesen?"
Nein, dann ändert sich die Sachlage insoweit, dass Ihnen eine Wohnung ohne Küche vermietet wurde und Sie die Küche vom Vormieter gegen Abstandszahlung übernommen haben.
In diesem Fall kann der Vermieter aber nicht mehr zurück erwarten als er Ihnen übergeben hatte.
Wenn SIe also die Küche ohne Beschädigung der Substanz der Mietwohnung ausbauen können, brauchen Sie auch nicht um Erlaubnis zu fragen.