5. September 2024
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18:24
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ein Eigentümer von einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen wird, kann dies die Gültigkeit der gefassten Beschlüsse beeinträchtigen. Grundsätzlich hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen. Wenn Ihre Tochter als Eigentümerin eines Stellplatzes nicht eingeladen wird, könnte dies ein Anfechtungsgrund sein.
1. **Gültigkeit der Beschlüsse**: Beschlüsse, die ohne ordnungsgemäße Einladung aller Eigentümer gefasst werden, können unwirksam sein. Die Einladungspflicht umfasst alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.
2. **Anfechtung der Beschlüsse**: Ihre Tochter kann die Beschlüsse anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Beschlussfassung. Die Anfechtung muss gerichtlich erfolgen. Verstreicht die Frist ohne Einreichung einer Anfechtungsklage, so sind die Beschlüsse grundsätzlich wirksam.
3. **Vorgehen**: Ihre Tochter sollte die Hausverwaltung schriftlich darauf hinweisen, dass sie als Eigentümerin nicht eingeladen wurde und die Beschlüsse daher anfechtbar sind. Sollte die Verwaltung nicht reagieren, kann Ihre Tochter die Anfechtung beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Es ist wichtig, dass die Eigentümerliste korrekt geführt wird und alle Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen werden, um solche Probleme zu vermeiden.
Insgesamt möchte ich Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass diese Antwort keine Erstberatung ersetzen kann und ausschließlich dazu dient, einen ersten Überblick über das Rechtsproblem zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen