Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Verheiratete zweimal gefördert werden. Hierzu müssen sie die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen also verheiratet sein.
Sind Sie also Ehepartner, dann können Sie grundsätzlich für ein und das selbe Objekt zweimal gefördert werden, wenn es sich um ein steuerliches Zweifamilienhaus handelt. Ein steuerliches Zweifamilienhaus ist ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Zunächst wäre also festzustellen, ob es sich bei der Dachgeschosswohnung tatsächlich um eine Einleigerwohnung handelt.
Ein weiteres Problem ist, dass die Eigenheimförderung zum 31.12.2005 ausgelaufen ist.
Nur wenn der Bauantrag vor dem 01.01.2006 gestellt wurde, kann noch gefördert werden.
Hier wäre also näher zu prüfen, ob hier ein Bauantrag für die Erstellung der Einleiegrwohnung vor dem 01.01.2006 vorliegen musste oder ob die ursprüngliche Bauantrag für das Haus reichte.
Dies müssten Sie durch einen Steuerberater vertieft prüfen lassen, da dies im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich ist
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort trotzdem helfen
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
sehr geehrter Herr Glatzel,
die Antwort hilft mir so nicht weiter. Alle Ihre Antworten sind
in meiner Frage enthalten,d.h.
- Grundsätzlich zweimal EHZ bei zusammenveranlagten Ehegatten
- Abgeschlossenheitsbescheinigung für die neue Wohnung liegt vor
- Bauantrag 2002, also noch vor Reform der EHZ (Bauantrag für
das Haus liegt natürlich bei bereits ausgelaufener 10 e-Förd.
weit zurück)
Falls Sie die Frage nicht beantworten können, bitte wieder frei-
geben. Obige (Nicht)-Beantwortung ist keine 40 € wert.
Viele Grüße
Sehr geehrter Rechtssuchender,
aus Ihrer Schilderung war leider nicht zu erkennen, ob es sich bei dem Bauantrag um den Antrag für das Haus oder die Wohnung handelt.
Wenn es sich allerdings um den Bauantrag 2002 für die abgeschlossene Wohnung handelt, dürfte der Eigenheimzulage nicht mehr im Wege stehen.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt