8. September 2007
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13:42
Antwort
vonRechtsanwalt Kourosh Aminyan
Salierring 43
50677 Köln
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Ihre Fragen beantworte ich anhand Ihres geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Ausländer durch Familiennachzug seine Ehefrau nach Deutschland bringt und diese auch eine Aufenthaltserlaubnis erhält.
Allerdings ist in Ihrem Fall nicht § 30 AufenthG, sondern § 29 AufenthG einschlägig.
Demnach bedürfen Sie einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis und Sie müssen ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben. Zudem müssen Sie finanziell für sich und Ihrer Frau sorgen können.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden.
Wenn Sie Ihre Verlobte in Deutschland heiraten wollen, dann muss sie erstmal durch ein Visum in die Bundesrepublik einreisen.
Aber eine Heirat in Kolumbien und Familiennachzug ist auch möglich.
Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Aminyan
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
8. September 2007 | 17:58
Vielen Dank!
Muss dann der Antrag von mir in Deutschland, oder bei der Botschaft in Kolumbien gestellt werden?
MfG,
Ergänzung vom Anwalt
10. September 2007 | 14:41
Sehr geehrter Fragesteller,den Antrag auf Familienzusammenführung (Visumsantrag) stellen Sie bzw. Ihre Frau bei der dt. Botschaft in Kolumbien.
Die Unterlagen werden dann von dort zwecks Weiterbearbeitung und Überprüfung an das örtlich zuständige Ausländeramt nach Deutschland geschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Aminyan
Rechtsanwalt