Ebay Löschung eines reproduzierten Sessels - Fraglich

1. Dezember 2012 12:29 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Ich bot eine Reproduktion eines "Lounge Chairs" in Ebay an, der von der Vita AG bei Ebay gelöscht wurde.

Der Sessel wurde als "Lounge Chair inspired by Eames" ausgeschrieben, jedoch niemals als Vitra Original, und der Sessel wurde auf Rechnung aus England erworben.

http://www.vitra.com/de-de/home/products/lounge-chair-ottoman/overview/

http://www.milandirect.com.au/home-furniture/home-category/lounge-chairs/


Darf Vira dass? Kann ich rechtliche Ansprüche/Schadensersatz geltend machen?
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

1.Die Sessel werden auf der von Ihnen angegebenen Seite http://www.milandirect.com.au/home-furniture/home-category/lounge-chairs/ schon ausdrücklich als „Reproduction" oder „Replica", d.h. Kopie, Plagiat das Originals angeboten.

Hier drängt sich geradezu auf, dass eine Verletzung des Urheberrechts/Designschutzes vorliegen kann.

Eine Schutzrechtsverletzung des Originals, das zur Löschung eines Angebotes auf eBay im Rahmen des VeRI – Programmes berechtigt, liegt damit mehr als nah.

2. Dass die Sessel nicht in Verbindung mit dem Namen des Original-Herstellers angeboten wurden, hat allein marken- und kennzeichenrechtliche Relevanz.

Die urheberrechtliche bzw. designschutzrechtliche Problematik bleibt davon unberührt.

3. Im ungünstigsten Fall würde Ihnen darüber hinaus eine kostenpflichtige Abmahnung des Herstellers drohen. Sie sollten überlegen, ob Sie dies durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung abwenden.

4. Gegen den Verkäufer der Sessel stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu, da die Artikel nicht frei von Rechten Dritter verkauft wurden.



Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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