EILT ! In Verzug setzen / Unterhaltszahlung

| 26. November 2011 10:19 |
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Familienrecht


Zusammenfassung

Wie formuliere ich ein Schreiben zur Geltendmachung von Trennungs- und Kindesunterhalt?

Bei einer Trennung ist es wichtig, Unterhaltsansprüche formal geltend zu machen. Ein wirksames Schreiben sollte sowohl den Kindesunterhalt als auch den eigenen Trennungsunterhalt dem Grunde nach geltend machen und eine Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen fordern. Konkret sollten Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und der letzte Steuerbescheid angefordert werden. Für die Auskunftserteilung ist eine Frist von etwa 14 Tagen angemessen. Dieses formelle Schreiben ist notwendig, da freiwillige Zahlungen allein keinen Verzug auslösen. Es ist besonders wichtig, den Unterhalt bereits dem Grunde nach geltend zu machen, da Änderungen nur ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung erfolgen können. Die genaue Höhe kann nach Erteilung der Auskunft bestimmt werden.

Derzeit befinden wir uns in der Trennung.
Mein Mann hat von sich aus ohne Aufforderung 2x gezahlt und die Überweisung mit "Unterhalt für ... (mein Name) und ... (Kindesname) abzgl. Eigenbedarf" betitelt.
Die dritte Zahlung hat er gekürzt und nur noch mit "Unterhalt ... (Kindesnahme)" benannt.

Wie muss die richtige Formulierung lauten, mit der ich ihn jetzt schnellstens
(heute noch; bevor die nächste Zahlung eingeht!) schriftlich in Verzug setze, damit ich meinen nachehelichen Unterhaltsanspruch nicht verliere?

Werde dann am Montag zum RA gehen, aber dieses Schreiben muss heute raus.
Vielen Dank vorab!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Sie können ein Schreiben wie folgt aufesetzen:

"Sehr geehrter ....,

ich mache hiermit Ansprüche auf Kindesunterhalt für unser gemeinsames Kind... geltend und Ansprüche auf Trennungsunterhalt für mich selbst geltend. Bitte erteilen Sie Auskunft über Einkommens- und Vemögensverhältnisse durch Vorlage einer systematischen Aufstellung. Übersenden Sie bitte die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, sowie den letzten Steuerbescheid. Unterhaltsansprüche auf Kindes- und Trennungsunterhalt werden dem Grunde nach geltend gemacht, eine Bezifferung wird nach erteilter Auskunft erfolgen. Bitte erteilen Sie Auskunft bis zum..."(14 Tage sind in der Regel angemessen).
Dieses Schreiben reicht ersteinmal aus. Wenn Ihr Mann selbstständig ist, muss die Auskunft anders formuliert werden. Aber auch dann wäre der Verzug ersteinmal gewahrt.

Wie Sie richtig erkannt haben, löst die freiwillige Zahlung von Unterhalt keinen Verzug aus, es kann also für die Vergangenheit nichts nachgefordert werden.



Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel. 05181/5013 od. 5014
Fax: 05181/24163
email: anwaltwoehler@googlemail.com

Bewertung des Fragestellers 26. November 2011 | 15:35

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