Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betrifft zum einen den strafrechtlichen Bereich ( Beleidigung, Bedrohung..), welcher zur Anzeige gebracht werden kann und zum anderen das allgemeine Zivilrecht. Hier kann (ggf. gerichtlich) ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden.
Kontaktieren Sie mich einfach über die angegebenen Kontaktdaten. Gerne können wir hier für Sie tätig werden oder Ihnen einen Kollegen in Ihrer Nähe empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Anfrage.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betrifft zum einen den strafrechtlichen Bereich ( Beleidigung, Bedrohung..), welcher zur Anzeige gebracht werden kann und zum anderen das allgemeine Zivilrecht. Hier kann (ggf. gerichtlich) ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden.
Kontaktieren Sie mich einfach über die angegebenen Kontaktdaten. Gerne können wir hier für Sie tätig werden oder Ihnen einen Kollegen in Ihrer Nähe empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt