Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, benötigen Sie eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung. Diese Genehmigung erlaubt es Ihnen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, auch wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
1. Beibehaltungsgenehmigung beantragen: Sie müssen vor dem Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung bei der zuständigen deutschen Behörde beantragen. Diese Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihren Bindungen zu Deutschland.
2. Zuständige Behörde: Wenn Sie in Deutschland wohnen, ist die zuständige Behörde in der Regel die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnsitzes. Da Sie derzeit im Ausland leben, sollten Sie sich an das deutsche Generalkonsulat oder die deutsche Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland wenden, um den Antrag zu stellen.
3. Erforderliche Unterlagen: Sie müssen in der Regel Nachweise über Ihre Bindungen zu Deutschland vorlegen, wie z.B. familiäre Bindungen, wirtschaftliche Interessen oder andere relevante Verbindungen. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente und Nachweise sorgfältig zusammenzustellen.
4. Verfahren im Ausland: Da Sie derzeit im Ausland leben, wird das Verfahren über die deutsche Auslandsvertretung abgewickelt. Diese wird Ihren Antrag an die zuständige Behörde in Deutschland weiterleiten.
5. Bestätigung der Beibehaltungsgenehmigung: BEVOR Sie die neue Staatsangehörigkeit annehmen, müssen Sie die schriftliche Bestätigung der Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Diese Bestätigung ist entscheidend, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig stellen und die Genehmigung erhalten, bevor Sie die neue Staatsangehörigkeit annehmen. Andernfalls riskieren Sie den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag Herr Hesterberg
Können Sie bitte diese Informationen überprüfen, basierend auf dem Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft, das seit Juni 2024 in Kraft ist?
https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/beibehaltung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-1216762
https://australien.diplo.de/au-de/service/staatsangehoerigkeit/beibehaltung-2069480?isLocal=false&isPreview=false
Diese Links beziehen sich auf die USA und Australien – gilt das auch für alle anderen Länder?
Dort steht , dass eine Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr erforderlich ist. Können Sie Ihre Antwort bitte anhand der aktuellen Rechtslage überprüfen und mir mitteilen, welche Behörde ich kontaktieren kann, um eine präzise Auskunft zu erhalten?
Meine Fragen sind:
1) Ist eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich?
2) Wenn nicht dann muss ich eine Behörde darüber informieren, dass ich eine neue Staatsbürgerschaft annehme?
3) Welche zuständige Behörde kann präzise Antworten zur Verfügung stellen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssten mir mitteilen, um welche Staatsangehörigkeit es bei Ihnen geht.
Ansonsten gilt das, was Sie bei den Botschaften gefunden haben, aber die Gesetzeslage könnte in absehbarer Zeit wieder geändert werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung war ansonsten in der Tat bis zum 27. Juni 2024 erforderlich, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag hin erwarb. Seit dem 27. Juni 2024 ist dies nicht mehr nötig, da die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erleichtert wurde.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen