Doofe Situation

| 23. Juni 2020 17:19 |
Preis: 48,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


20:42
Hallo,

Mein Fall ist folgendes:

Ich bin rundum die Mittag nach Hause gekommen, Sachen erledigt, und nachmittags nochmal losgefahren, aus Versehen ein anderes Auto beschliffen mit meinen Stoßstange aber dies nicht bemerkt. Als ich denn zurück kam wurde mir von jemand gesagt ich hätte einen anderes Auto angeschliffen, und der hatte die Polizei schon Bescheid gegeben.. Geguckt und tatsächlich war da einen schwarzen Streifen an meinen Auto... MIST!!!
Als ich denn nach Hause kam habe ich ungefähr über einen 3/4 Stunde etwa einen halbe Flasche Vodka getrunken, weil ich nicht mehr raus wollte, und ne Sofa abend haben möchte...
Als dann ungefähr ne Stunde später die Polizei kam fragten mir nach den Unfall.. Alles klar... Das möchte ich ja auch geklärt haben.. Als sie mir fragten ob ich getrunken hatte habe ich sofort "Ja, ab mein hinkommen wohl..."
Da haben die mir auf deren Behauptung daß das mit dem Unfall zu tun hatte meinen Führerschein entnommen, pusten lassen->1,3
Dann etwa 2 Stunden auf die wache sitzen lassen bis zum Blutentnahme...
Dann dürfte ich wieder nach Hause aber ohne Führerschein...
Was ist jetzt fase und wie geht es jetzt weiter?
Mit freundlichen Grüßen,
23. Juni 2020 | 17:47

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben sich nicht strafbar gemacht. Wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, waren Sie auch nicht verpflichtet, an der Unfallstelle zu warten. Sie sollten den Unfall aber nachträglich unverzüglich der Versicherung melden.

Auch sollten Sie dahingehend eine Stellungnahme abgeben, dass es sich bei der Alkoholisierung um einen Nachtrunk aufgrund des Vorfalles gehandelt hatte und Sie während des Unfalles nüchtern gewesen sind. Die Polizei wird Ihnen kaum das Gegenteil beweisen können. Zur Menge sollten Sie sich allerdings noch nicht äußern, das brauchen Sie auch nicht.

Sie sollten letztlich aufgrund dieser Einlassung auch beantragen, dass sie den Führerschein wieder ausgehändigt bekommen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Juni 2020 | 19:33

Sehr geehrter Beantworter,
Soll ich meinen Versicherung die ganze Situation erklären, inklusive Nachtrunk? Und den auch sagen ich möchte meinen Schein wieder haben oder wie soll ich an die Sache rangehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2020 | 20:42

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten auf jeden Fall eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Auch wie es zu dem Nachtrunk gekommen ist. Mengen Angaben sollten Sie allerdings vermeiden. Letztlich sollten Sie dann noch beantragen, dass Ihnen der Führerschein unverzüglich wieder ausgehändigt wird.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Juni 2020 | 21:02

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"Der Anwalt hat mir sehr verstandnisvolle und hilfreiche Antworten gegeben und gibt mir einen sehr guten Gefühl von Vertrauen was seinen Antworten angeht und ich werde ihm auch gerne einschalten wollen was meiner Sache angeht... Top!!! "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. Juni 2020
5/5.0

Der Anwalt hat mir sehr verstandnisvolle und hilfreiche Antworten gegeben und gibt mir einen sehr guten Gefühl von Vertrauen was seinen Antworten angeht und ich werde ihm auch gerne einschalten wollen was meiner Sache angeht... Top!!!


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