Dienstleistung Unternehmensberatung

4. August 2008 11:42 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,
Ich bin Freiberufler und habe eine Dienstleistung eines Unternehmensberaters in Anspruch genommen.
Da ich unzufrieden war habe ich die Zusammenarbeit gekündigt.
Ich habe nun die Rechnung erhalten und ich bin nicht einverstanden.
Es werden Leistungen berechnet die zwar angeboten wurden aber nicht oder nicht zufriedenstellend geleistet wurden.
Es werden Zeiten berechnet die ausserdem nicht korrekt sind.
Ich war zum Beispiel 1 Tag vorort. Der Tag wurde als 1 Berater-Tag berechnet obwohl erst um 10.30 angefangen wurde und um 15:45 Uhr beendet wurde. Die Mittagspause dauerte 1 Stunde. Abgerechnet wurde der Tag als Coaching-Tag. Tatsächlich wurde nur eine Poweroint-Präsentation durch mich gezeigt. Feedback dazu gab es nicht.
Zweites Beispiel: Ich hatte die Überarbeitung meines Homepages im Auftrag gegeben. Die Fa. rührte sich nicht und ich habe daraufhin die Zusammenarbeit gekündugt. Nach der Kündigung kam dan die Überabreitung in Textform auf Papier zusammen mit der Rechnung.
Die Fa. will nun 2.800,- in Rechnung stellen. Ich hatte angeboten die Rechnung um die Hälfte zu kürzen und zu bezahlen. Dieses wurde aber abgelehnt und die Fa. besteht auf Bezahlung der Rechnung.
4. August 2008 | 12:10

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Nach Ihrer Schilderung spricht viel dafür, dass Sie nicht den vollen Rechnungsbetrag zahlen müssen (bspw. die Überarbeitung Ihrer Homepage nach der von Ihnen erklärten Kündigung).

Insgesamt empfehle ich, einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, der sich der Sache annimmt und die unberechtigten Forderungen abwehrt.

Selbstverständlich können Sie auch auf meine Dienste zurückgreifen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2008
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

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