21. August 2013
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18:28
Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworte:
Nach deutschem Recht können Sie einen Ehevertrag jederzeit auch nach der Eheschließung noch abschließen. Es wird sich dann jedoch die Frage stellen, ob Ihre Ehefrau diesen Vertrag dann auch noch unterzeichnen wird, denn Sie können sie dazu nicht zwingen. Sie sollten also überlegen, ob Sie notfalls auch damit leben können, wenn Ihre Frau dann in Deutschland nicht mehr zum Abschluss eines Ehevertrages bereit ist, weil der Vertrag z.B. nachteilig für sie wäre.
Wenn Sie einen Ehevertrag nach deutschem Recht abschließen möchten, dann sollten Sie dies nach Möglichkeit auch in Deutschland tun.
Sie müssen dabei zwei Problembereiche unterscheiden:
Es ist zwar denkbar, dass ein in Singapur beurkundeter Vertrag, in dem deutsches Recht vereinbart wurde, nach dortigem Recht von den dortigen Behörden anerkannt wird (um sicher zu gehen, müssten Sie dies jedoch von einem Anwalt in Singapur prüfen lassen).
Die Beurkundung in Singapur könnte jedoch Probleme aufwerfen, wenn der Vertrag später in Deutschland anerkannt werden soll, weil z.B. eine Scheidung in Deutschland durchgeführt werden soll. Im Übrigen tragen Sie auch das Risiko, dass sich ein Anwalt/Notar in Singapur im deutschen Recht möglicherweise nicht so gut auskennt, um den Vertrag rechtssicher nach deutschem Recht gestalten zu können.
Falls Sie es ermöglichen können, wäre es am besten, wenn Sie und Ihre Verlobte vor der Eheschließung einen Ehevertrag in Deutschland beurkunden lassen könnten.
Falls dies nicht möglich ist (weil z.B. Ihre Verlobte vorab nicht nach Deutschland reisen kann), dann müssten Sie die zweitbeste Lösung wählen und einen Ehevertrag in Singapur beurkunden lassen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen jedoch, nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland prüfen zu lassen, ob sicherheitshalber nochmals ein Ehevertrag in Deutschland zu beurkunden wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht