Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie können zwar einen internationalen Führerschein beantragen, Voraussetzung hierfür ist jedoch neben Personalausweis bzw. Reisepass und biometrischem Passfoto ein EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Weil Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen vor Antragstellung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Kurzum: "Grauer Lappen" und internationaler Führerschein sind unvereinbar.
Ich bedauere, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre umfassende Antwort.
Ich werde mich von meinem 51 Jahre alten Führerschein trennen müssen, beziehungsweise ihn als ungültig kennzeichnen lassen müssen.
Den EU-Führerschein werde ich bei einem Kurzbesuch in Deutschland bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Ludwigsburg beantragen. Kann ich gleichzeitig einen internationalen Führerschein beantragen?
Mit freundlichem Gruß,
Thomas XXX
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Da der EU-Führerschein im Scheckkartenformat Voraussetzung dafür ist, dass Sie den internationalen Führerschein beantragen können, ist die gleichzeitige Antragstellung grundsätzlich nicht möglich. Ggf. kommt Ihnen die Behörde aber "kulanterweise" entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt