Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Meine Eltern waren bei meiner Geburt verheiratet
Bei Ihnen scheint so zu sein, dass sie nur deswegen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bei Geburt erworben haben, weil sie innerhalb der Ehe von einer deutschen Mutter und einem ausländischen Vater geboren sind, was zum seit ihrer Geburt die gesetzliche Lage entsprach.
Dies wurde vor einigen Monaten derart korrigiert, dass Die nunmehr unter Umständen (ausreichendes Einkommen, keine Vorstrafe, etc.) die Einbürgerung im Ermessen erhalten können, ohne auf die kanadische Staatsangehörigkeit verzichten zu müssen. Sie sollen sich damit auf Nummer 8.1.3.3 der vorläufigen Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz berufen.