Der Schwester den Zutritt zur Mutter ins Heim verbieten

| 30. Dezember 2024 14:40 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Meine Mutter ist seit 1998 Witwe. Meine Mutter hat zwei Töchter, mich und meine Schwester. Bis 2015 waren wir beide Vorsorgebevollmächtigte. Im Jahr 2015 zeichnete sich bereits die Demenz meiner Mutter ab und meine Schwester gab ihre Vorsorgevollmacht mit den Worten zurück, dass sie nicht in der Lage sei, sich um die Mutter zu kümmern. Die Demenz schritt voran, es begann eine sehr schwierige Phase und ich bat meine Schwester, lediglich ab und zu mal ein Ohr für mich zu haben. Meine Schwester empfahl mir, dass ich mich schonen und einmal weniger zur Mutter gehen sollte. Auf meine Frage, wer sich dann um die Mutter kümmert, sagte sie, dass es dann einen Betreuer geben muss.
Meine Mutter stürzte im November 2021schwer, was zur Folge hatte, dass sie nicht mehr in die Wohnung zurück konnte. Ich kümmerte mich und fand einen Platz in einer Wohngemeinschaft mit ambulantem Pflegedienst - in der sie sich bis heute befindet. Meine Tochter eröffnete eine WhatsApp Gruppe, um innerhalb der Familie (mein Sohn, meine Schwester und mein Neffe) die reichlich anfallenden Arbeiten und Aufgaben umzuverteilen. Meine Schwester und mein Neffe hielten es nicht für nötig, sich in irgendeiner Weise zu beteiligen. Ich habe meiner Schwester gegenüber mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht und den Kontakt ca. im Januar 2022 abgebrochen.

Ich besuche meine Mutter ca. alle zwei Tage, begleite sie bei notwendigen Facharztbesuchen, fahre mit ihr regelmäßig zum Demenz Cafe im Ort, mache mit ihr Besuche bei einer langjährigen Freundin, verbringe ehrenamtlich Zeit in der Wohngemeinschaft und erledige immer noch viel Schriftverkehr.
Meine Mutter ist inzwischen schwer dement und kann sich nicht mehr artikulieren. Aufgrund von regelmäßigen FaceTime Kontakten erkennt meine Mutter noch meinen Sohn, meine Tochter sowie die Urenkelkinder.

Meine Schwester leistet Null Unterstützung und besuchte ihre Mutter bislang 5 mal, zuletzt am 28.12.2024. Es zermürbt mich innerlich, dass sie so tut, als würde sie die Mutter als "liebe Tochter" besuchen.
Meine Frage lautet:

Habe ich das Recht, meiner Schwester den Besuch der Mutter zu verweigern und bin ich im Todesfall der Mutter als ältere Schwester verpflichtet, alle Angelegenheiten mit meiner Schwester zu besprechen ? Ich trage mich mit dem Gedanken, meine Mutter allein zu beerdigen.
30. Dezember 2024 | 16:13

Antwort

von


(2022)
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E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrte Fragenstellerin,

1) Solange nur Sie die Vollmacht haben können Sie das auch untersagen. Es kann Aber freilich sein, dass die Schwester versucht gerichtlich dennoch den Umgang zu erstreiten.

2) Wenn Ihre Schwester nicht enterbt ist, dann müssen Sie als gemeinschaftliche Erben auch die Totenfürsorge gemeinschaftlich regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


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