Definition Eigentümer-Mehrheitsbeschluss

| 9. November 2006 20:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

bezugnehmend auf die Situation aus meinen Anfragen "Mehrheitsentscheidung der Eigentümer bei Wegerecht?" vom 22.02.06 und "Zugangsverwehrung eine Nötigung?" 08.11.06 habe ich folgende Frage:

Wie muss formal ein Mehrheitsbeschluss i.S. §745 Abs.1 BGB aussehen?
Bedarf es dafür einer Eigentümerversammlung mit förmlicher Abstimmung? ... oder genügt dafür eine ausdrückliche schriftliche Willenserklärung von der Mehrheit der Eigentümer?

Vielen Dank!

9. November 2006 | 20:42

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


es kann eine formlose Beschlussfassung erfolgen, dabei reicht auch eine schrifliche Stellungnahme, SOFERN ALLEN Beteiligen das Gehör gewährt worden ist.

Daher sollte dann, wenn die Schriftform gewünscht wird, dieser Beschluss in den Umlauf gebracht und allen Beteiligen zugestellt werden (dem "Gegner" dann sinnigerweise zuletzt).

Sofern allerdings eine Teilungserklärung bestehen sollte, kann sich hieraus etwas anderes ergeben, was ich so hier nicht abschließend bewerten kann.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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