8. Juli 2025
|
23:22
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
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1. Berufung und Revision: Wenn Sie in Berufung gehen und diese nicht erfolgreich ist, haben Sie die Möglichkeit, Revision einzulegen. Die Revision ist ein Rechtsmittel, das sich auf Rechtsfehler im Urteil konzentriert und keine neue Tatsacheninstanz darstellt. Die Dauer bis zur Entscheidung über die Revision kann variieren, aber es ist nicht ungewöhnlich, dass dies mehrere Monate in Anspruch nimmt. Es gibt jedoch keine festgelegte Mindestzeit, da dies von der Arbeitsbelastung des Gerichts und der Komplexität des Falles abhängt.
2. Rechtskraft des Urteils: Ein Urteil wird rechtskräftig, wenn keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird es vollstreckbar. Die Zeit bis zur Vollstreckung kann unterschiedlich sein. In der Regel erhalten Sie eine Ladung zum Strafantritt, die Ihnen schriftlich zugestellt wird. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern, abhängig von der Auslastung der Justizvollzugsanstalten und der Verwaltungspraxis in Ihrer Region.
3. Vollstreckungsaufschub: Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StPO zu stellen, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen sofortigen Haftantritt unzumutbar machen. Dies könnte Ihnen bis zu vier Monate Aufschub gewähren, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass der Haftantritt Sie oder Ihre Familie erheblich belasten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
8. Juli 2025 | 23:29
Danke fûr ihre antwort. Aber wie ist denn nach ihrer erfahrung die ungefähre dauer vom stellen einer revision bis zu zum beispiel einem verwerfen der revision. Mir ist bewussr dass aie mir kein genaues datum sagen können. Aber einen ungefähren richtwert evtl ? Wäre ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße,.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
8. Juli 2025 | 23:35
Zwischen 2 und 4 Monaten