Dauer der Haftung meines Bekannten für meinen Lebensunterhalt, Familiennachzug

| 8. März 2019 17:08 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Eine vor dem 06.08.2016 abgegeben Verpflichtungserklärung erlischt bereits drei Jahre nach Einreise des Begünstigten.

schönen guten Tag,
Ich bin ein Syrer geb. am 01.01.1991 und ich studiere an der Uni Kassel .Am 26.02.2016 bin ich in Deutschland angekommen.



Nachdem ich in Deutschland angekommen bin, erhalte ich jedesmal die Aufenthaltserlaubnis 16 Abs.1.

Ein Bekannter von mir hat sich gegenüber der Ausländerbehörde für mich am 27.08.2015 verpflichtet.Im Anhang finden Sie eine Kopie von der Verpflichtungserklärung.

Ich habe eine Frage, und zwar, wann die Haftung meines Bekannten für meinen Lebensunterhalt erlischt und endet?

Ich habe im Internet gelesen,dass das Gesetz eine Regelung für Personen trifft, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. vor dem 6. August 2016, eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Für sie gilt nur eine Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung von drei Jahren ab Einreise. Wenn die drei Jahre zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits abglaufen sind, so endet die Verpflichtung zur Erstattung der Lebensunterhaltungskosten mit dem letzten Tag des Monats, an dem das Integrationsgesetz in Kraft tritt.Ist das richtig?

Falls ich Bafög bekomme,muss mein Verpflichtungserklärender das zurückzahlen؟



In den nächsten Tagen werde ich einen Asylantrag stellen.Falls die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt,dann bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis 25 Abs.2.Dann möchte ich eine Frau aus Syrien vor dem Asylantragstellung heiraten.Ich will danach einen Antrag auf Fristwahrende Anzeige innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 .Ist das möglich?



Vielen Dank im Voraus
8. März 2019 | 19:39

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.

Eine vor dem 06.08.2016 abgegeben Verpflichtungserklärung erlischt bereits drei Jahre nach Einreise des Begünstigten.

Insofern ist die Verpflichtungserklärung Ihres Freundes am 26.02.2019 erloschen.

Falls ich Bafög bekomme,muss mein Verpflichtungserklärender das zurückzahlen؟

Da die Verpflichungserklärung erloschen ist muss er auch nichts zurückzahlen wenn SIe Bafög bekommen werden.

Ich will danach einen Antrag auf Fristwahrende Anzeige innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 .Ist das möglich?

Ja das ist möglich.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.

Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.

Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Bergmann
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. März 2019 | 13:16

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Muss ich vor der Einreise(26.02.2016) oder Asylantragstellung heiraten,damit ich einen Antrag auf Fristwahrende Anzeige innerhalb von drei Monaten stellen kann und meine Frau nach Deutschland leichter und schneller bringen kann.

Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2019 | 12:50

Sie sollten vor Antragsstellung heiraten.

Bewertung des Fragestellers 9. März 2019 | 13:17

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