21. Dezember 2020
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10:11
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Schulte
Europaallee 65
50226 Frechen
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E-Mail: zentrale@ra-schulte.net
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Bei der reinen Aktualisierung der Datenschutzerklärung für den Besuch der Webseite ist eine Hinweispflicht meines Erachtens nicht ersichtlich. Diese kann also ohne Hinweise erfolgen. Schließlich kann jeder Webseitenbesucher bei seinem Besuch die Datenschutzerklärung aufrufen und wird dann über die beim Besuch der Webseite entsprechend informiert.
Verpflichtungen des des Nutzers können meiner Ansicht nach nicht in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden, da diese eine reine Information an den Nutzer ist.
Verpflichtungen wären allenfalls im Rahmen von Nutzungsbedingungen und AGB denkbar. Über Änderungen hier muss aber informiert werden.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage (https://www.123recht.de/anwalt/Rechtsanwalt-Bernhard-Schulte-Frechen-__l108340.html) kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)