Darlehen an Eltern für seniorengerechte Umbauten und freie Liquidität

| 3. März 2019 08:31 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Damen und Herren,

die gesundheitliche Situation meines Vaters erfordert etliche Maßnahmen im häuslichen Umfeld, darunter die Renovierung von Räumen sowie einen seniorengerechten Umbau des Badezimmers. Darüber hinaus benötigen meine Eltern diverse kleinere Anschaffungen für neue Brille, Hörgeräte, usw. Umbauten bzw. Maßnahmen, die von der Pflegekasse bezahlt werden, würden selbstverständlich erst dann in Angriff genommen werden, wenn die Genehmigung für einen Zuschuss von der Pflegekasse vorliegt.

Obwohl ein großes unbelastetes Einfamilienhaus besteht, fehlt meinen Eltern jegliche Liquidität für diese Anschaffungen. Deshalb habe ich ihnen angeboten, die Liquidität über ein Darlehen von 20.000,00 EUR zur Verfügung zu stellen, da sie als Rentner keinen Kredit mehr von der Bank bekommen.

Von meinen Geschwistern habe ich ein mündliches Einverständnis, dass es für sie in Ordnung ist, wenn das Darlehen entweder bei Objektverkauf oder spätestens im Erbfall von der Erbmasse abgezogen und an mich als Gläubigerin zurückbezahlt wird.

Die Konditionen werden definitiv weit unter den Marktkonditionen sein, da ich das Geld selbst nicht brauche und meine Eltern nicht "ausnehmen" möchte. Da ich selbst im Finanzwesen arbeite und mich mit Darlehensverträgen auskenne, ist es mir mit meiner Anfrage nur wichtig, zu wissen, auf welche Modalitäten ich achten muss, dass
a) im Erbfall das mündliche Einverständnis meiner Geschwister noch Bestand hat und b) dass meine Eltern keinen ggf. steuerlichen Nachteil aus dem Darlehen haben.

Besten Dank für Ihre Rückmeldung!

Freundliche Grüße

Elke K.


3. März 2019 | 09:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

a) im Erbfall das mündliche Einverständnis meiner Geschwister noch Bestand hat

Letztendlich hätte Sie im Falle des Ablebens Ihrer Eltern eine Forderung gegen den Nachlass der Eltern, dieser wäre vorrangig aus dem Nachlass auszugleichen oder von den Erben zu tragen.

Sie brauchen daher kein Einverständnis Ihrer Geschwister, um Ihren Eltern Geld zu leihen. Eine Rücksprache erscheint aber mit sinnvoll, um später Konflikte zu vermeiden.

Der Darlehensvertrag sollte auf jeden Fall schriftlich abgefasst werden, damit Sie Ihren Anspruch auch später beweisen können.

b) dass meine Eltern keinen ggf. steuerlichen Nachteil aus dem Darlehen haben.

Ein steuerlicher Nachteil in dem Sinne wäre dann anzunehmen, wenn das Darlehen als nicht marktüblich einzustufen wäre und daher als Schenkung zu deklarieren wäre.

Hierzu muss der Vertrag also drittvergleichbar sein, spricht zumindest keine marktüblichen Konditionen enthalten.

Aus §§ 15, 16 ERbStG haben Ihre Eltern Ihnen gegenüber einen Schenkungsfreibetrag i.H.v. EUR 100.000,00. Selbst wenn man also zu einer Schenkung käme, würde hieraus keine Besteuerung folgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 5. März 2019 | 06:46

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