Darf die Polizei kontrollieren was ich aus meiner ehemaligen Wohnung hole?

| 25. Mai 2024 14:20 |
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Strafrecht


Hatte Streit mit meiner Frau, deswegen darf ich die Wohnung nicht mehr betreten (obwohl ich nicht gewalttätig wurde). Es ist über 1 Jahr her. Meine Ex erlaubt mir nicht für 10 Minuten meine "privaten" Sachen abzuholen. Ich habe ihr garantiert, das ich nicht mal diskutieren werde, geschweige denn streiten. Vor einem Jahr war mal die Polizei dabei als ich meine persönlichen Sachen abholen wollte. Der Polizist hat leider alles genau beobachtet, sogar ein Vitaminpräparat aus meiner Hand genommen und es sich angeschaut. Das war für mich demütigend, weil das was Persönliches ist.
Frage: darf die Polizei das? auch wenn es keine Waffen, Drogen oder ähnliches ist?
Was ist das für ein Rechtsstaat, wo die Frau immer Recht hat und ich nicht mal meine persönlichen Sachen abholen kann, ohne dass die Polizei da genaustens hinschaut?
Was kann ich dagegen tun?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Entscheidend ist, auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Wohnung nicht betreten dürfen. Sie teilen das in der Fragestellung leider nicht mit, können mir aber gerne noch näheres schreiben.

Wenn es nur eine Verfügung der Polizei vor über einem Jahr war, wegen derer Sie die Wohnung kurzfristig verlassen sollten, dann dürfte diese keine Gültigkeit mehr besitzen.

Wenn es eine Gewaltschutz- Verfügung gegen Sie gibt, die immer noch Bestand hat, dann muss man genau in dieser nachlesen, welchen Inhalt sie hat und welche Gültigkeitsdauer. Das ist sehr entscheidend.

Sollte sich um ein eine Wohnungszuweisung zu an ihre Frau vom Familiengericht handeln, so ist nicht erkennbar, warum die Polizei hier dabei sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen.

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller 27. Mai 2024 | 13:38

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Draudt-Syroth,

leider habe ich keine vollständige Antwort auf meine Frage erhalten.
Sie hatten geschrieben "Sollte sich um ein eine Wohnungszuweisung zu an ihre Frau vom Familiengericht handeln, so ist nicht erkennbar, warum die Polizei hier dabei sein sollte."

Also meine Frau hatte gelogen. Ich hatte nicht sie, sondern meine 22 Jahre alte Tochter auf die Schulter geschlagen.
Das Familiengericht hat ihr die Wohnung allein zugewiesen (trotz der Widersprüche..).
Da ich in der heutigen schweren Lage immer noch nicht eine eigene Wohnung gefunden habe, sind die meisten meiner Sachen noch dort.

Warum die Polizei dabei sein sollte? tja eigentlich sollte die Polizei nie dabei sein, aber wie gesagt meine Ex besteht darauf und lässt mich nicht in die Wohnung.
Ich habe sie seitdem nie bedroht, beschimpft..

Jetzt würde ich gerne wissen, wenn die Polizei dabei ist, darf sie sich dann so verhalten?
eben das sie ständig alles bis aufs kleinste beobachtet, was ich wo wegnehme.
Ich meine, wenn ich was wegnehme und meine Ex hier sich nicht beschwert, da die eine oder andere Sache ihr gehören würde, wieso dann die Polizei diesen Terror macht?
Dürfen die das?
Muss die Polizei dabei sein?

Bitte beantworten Sie mir die Frage, vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

I. E.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Mai 2024 | 14:10

Sehr geehrter Fragesteller,

nur wenn eine Anwesenheit der Polizei im Beschluss Erwähnung findet, dann darf sie dabei sein. Für ein polizeiliches Handeln muss es immer eine Rechtsgrundlage geben.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2024 | 16:53

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"Ich habe leider keine konkrete Antwort auf meine Frage erhalten, obwohl ich eine Nachfrage gestellt habe. Ich bin deswegen unzufrieden . "
Stellungnahme vom Anwalt:
Sie haben es trotz Nachfrage meinerseits nicht geschafft, den Sachverhalt klar zu schildern.