Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die AGB gelten und Vertragsbestandteil sind, unabhängig davon, ob sie gelesen werden oder nicht.
Der Anspruch auf Erstattung des vollen Schadens ist dann gegeben, wenn eine Anspruchsgrundlage vorhanden ist. Soweit per AGB der Wert einer Sendung von Valoren begrenzt ist, haben Sie keinen Ersatzanspruch auf den tatsächlichen, sondern nur auf den versicherten Wert (bei Valoren der Klasse II).
Gegebenenfalls ist eine Einigung mit DHL ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht möglich. Jedoch kann ich auf Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts nicht feststellen, dass ein Anspruch darüber hinaus besteht, was vertraglich vereinbart ist.
Wenn das Paket durch den Mitarbeiter von DHL entwendet wurde, kann der Betrag darüber hinaus gegebenenfalls gegen den Mitarbeiter selbst verfolgt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wübbe
Rechtsanwalt Michael Wübbe
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke ich habe die Position von DHL nicht klar genug formuliert. Hier der Auszug aus der Stellungnahme:
"Ihr Paket enthielt sog. Valoren der Klasse II mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR brutto."
[...]
"Die Höchstgrenze für den Versand solcher Gegenstände liegt bei insgesamt 500,00 EUR brutto.
Auch wenn Sie mehrere Pakete am selben Tag für denselben Empfänger einliefern, dürfen die
Werte der Sendungsinhalte zusammen diese Höchstgrenze nicht übersteigen.
Den Versand höherer Werte schließen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Liegt
der Wert der Sendungsinhalte dennoch darüber, ist eine Haftung im Falle eines Verlustes oder
einer Beschädigung ausgeschlossen. Deshalb können wir den Ihnen entstandenen Schaden
leider nicht ersetzen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."
Meine Frage bezieht sich darauf, ob DHL wirklich den Schaden überhaupt nicht ersetzen muß, wie es die Stellungnahme behauptet.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich die Nachfrage wie folgt. Der Wert einer Sendung von Valoren der Klasse II darf einen Wert von 500,00 € nicht übersteigen. Das liegt auch daran, dass das Paket nicht darüber hinaus versichert ist.
Wenn gegen Vertragsbedingungen verstoßen wird, kann auch gesagt werden, dass man sich von einem Ersatzanspruch komplett exkulpieren kann.
Jedoch ist es nach meinem Dafürhalten so, dass Sie durchaus den Anspruch auf den Versicherungsbetrag haben in Höhe von 500,00 €.
Beste Grüße,
Michael Wübbe
(Rechtsanwalt in Köln)