13. Februar 2021
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11:26
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das datenschutzrechtliche Recht auf Löschen ist kein allgemeiner Anspruch auf die Löschung von Daten, sondern es besteht nur dann, wenn der Löschung keine Gründe entgegen stehen.
Es ist generell zulässig, dass die Insolvenz einer GmbH deren Gesellschafter Sie sind bei einer Auskunftei als personenbezogenes Datum gespeichert wird.
Generell darf in Ihrem Fall also die Information gespeichert werden. Einen Anspruch auf eine (vorzeitige) Löschung gäbe es in Ihrem Fall nur dann, wenn alle Schulden aus der Insolvenz bezahlt worden sind. Das hat nichts damit zu tun, ob Sie die vollständige Einlage geleistet haben sondern damit, ob Gläubiger noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft haben.
Eine Löschung käme unter Umständen nach 3 oder nach 10 Jahren in Betracht. Das sollen Sie auch regelmäßig aufgrund einer aktuellen Auskunft nach Art. 15 DSGVO abfragen und weiterhin versuchen auf eine Löschung hinzuwirken. Dass die Stellung als Gesellschafter auf Ihre private Bonität durchschlägt ist aber nichtt zu beanstanden.
Es tut mir Leid, dass ich keine günstigere Auskunft für Sie habe.
Mit freundlichen Grüßen