5. Juli 2006
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17:43
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich sind grenznahme Gerichte (Aachen, Kleve, Geldern) nicht nur erfahren sondern mitunter auch recht streng, was BtMG-Verstösse betrifft, was damit zusammenhängt, dass die dortigen Schöffengerichte zu mehr als 70 %- BTM-Sachen abzuhandeln haben. Die Dauer bis zur Hauptverhandlung ist nur schwer abzuschätzen, dürfte aber etwa bei 3-6 Monaten liegen.
Entscheidend für die Straferwartung, ist der Wirkstoffgehalt, bei der von Ihnen eingeführten Menge steht dabei zunächst einmal zu befürchten, dass Sie sich im Bereich des § 29a BTMG (Verbrechenstatbestand)befinden, der zunächst eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht.
Sie sollte daher schnellstmöglich einen Anwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen, der für Sie Akteneinsicht nimmt und so den Wirkstoffgehalt erfährt.
Möglicherweise haben Sie in dieser Sache Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.
Falls Sie sich vertieft für die Möglichkeit interessieren, nicht gleich die anwaltliche Vertretung für das ganze Verfahren "buchen" zu müssen, sondern zunächst nur im Rahmen einer Akteneinsicht vertreten werden wollen, darf ich auf die entsprechenden Ausführungen auf meiner homepage
www.ra-jeromin.de
verweisen, weitergehende Informationen zur Pfilchtverteidgung finden Sie unter
http://www.123recht.net/article.asp?a=16534
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt