1. November 2013
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22:40
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorsorglich weise ich daraufhin, dass ein in der CZ ausgestellte Führerschein nur dann gültig ist, wenn im Zeitpunkt seines Erwerbs ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot abgelaufen war.
Ansonsten ist erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs 185 Tage in der CZ gemeldet und dort auch tatsächlich gewohnt haben, was im Zweifelfall von der Behörde überprüft wird. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie in Deutschland lediglich einen zweiten Wohnsitz gehabt haben.
Die Post geht an Ihre aus dem deutschen Personalausweis ersichtliche Adresse. In der CZ müssen Sie nicht mehr gemeldet sein, da für die Frage der Gültigkeit des CZ-Führerscheins nur die Tatsache entscheidend ist, dass Sie vor dem Erwerb des Führerschein am 09.11.2010 185 Tage in der CZ tatsächlich gewohnt haben.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt