CZ Führerschein gültig oder nicht

| 1. November 2013 22:05 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo
ich habe am 09.11.2010 einen CZ Fahrerlaubnis mit vorrausgehender MPU bestanden und erhalten. Die Fahrerlaubnis wurde anschließend die erforderliche Zeit bei einem Notar hinterlegt. Sie besitzt eine CZ Adresse. Die 185 Tage wurden eingehalten. Ich besitze auch einen CZ Pass ausgestellt am 19.04.2010. Mein Führerschein würde ablaufen am 08.11.2020.
Heute bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten. Habe leider keinen Verbandskasten und Fahrzeugschein dabei gehabt. Ich habe mich auch nicht getraut meinen CZ Führerschein vorzuzeigen.
Nun meine Frage könnte dies für mich zu Problemen führen?
Muss ich noch an der eingetragenen CZ Adresse gemeldet sein.?
Wo hin geht bezüglich der Fahrerlaubnis nun die Post. An die CZ oder die Deutsche Adresse die ich mit meinem D- Personalausweis vorzeigen musste.?
Wie sieht die gesetzliche Lage aus wenn ich keine CZ Meldeadresse mehr besitze?
1. November 2013 | 22:40

Antwort

von


(569)
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40212 Düsseldorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorsorglich weise ich daraufhin, dass ein in der CZ ausgestellte Führerschein nur dann gültig ist, wenn im Zeitpunkt seines Erwerbs ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot abgelaufen war.

Ansonsten ist erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs 185 Tage in der CZ gemeldet und dort auch tatsächlich gewohnt haben, was im Zweifelfall von der Behörde überprüft wird. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie in Deutschland lediglich einen zweiten Wohnsitz gehabt haben.

Die Post geht an Ihre aus dem deutschen Personalausweis ersichtliche Adresse. In der CZ müssen Sie nicht mehr gemeldet sein, da für die Frage der Gültigkeit des CZ-Führerscheins nur die Tatsache entscheidend ist, dass Sie vor dem Erwerb des Führerschein am 09.11.2010 185 Tage in der CZ tatsächlich gewohnt haben.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 1. November 2013 | 22:51

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