Bundesregierung anzeigen oder verklagen wegen US Drohnenkrieg

| 21. April 2015 11:19 |
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Zusammenfassung

Klage gegen die Bundesregierung

Es ist mittlerweile erwiesene Sache (Spiegel Recherche, Aussagen des Ex-Ramstein Drohnenpiloten Brandon Bryant, ...), dass die deutsche Bundesregierung wissentlich die Steuerung der globalen US Drohnen von deutschem Gebiet aus soll geduldet bzw. sogar aktiv unterstützt hat.

Bei diesen Killer Einsätzen werden hunderte und tausende sogenannte "Kollateralschäden", also getötete Zivilisten -darunter auch etliche Kinder- von Friedensnobelpreispreisträger Obama und seinen Parlamentskollegen in Kauf genommen. Von der BRD Regierung offensichtlich achselzuckend ebenso.

Kann ich, und wenn ja wo und wie, gegen die BRD, wegen (wissentlicher) Zuwiderhandlung gegen das GG und gegen die Menschenrechte, rechtlich vorgehen?

Mit Kosten in welcher Höhe ist zu rechnen? Was waren diese Kosten im Detail und brauche ich zwingend dazu einen Rechtsbeistand?

Danke für Ihre ernstgemeinte Antwort.
21. April 2015 | 12:48

Antwort

von


(331)
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail: mf@frischhut-recht.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich bleibt Ihnen als Bürger gegen Maßnahmen oder Duldungen der Bundesregierung als nicht unmittelbar Betroffener nur die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Auch hier ist zwar eine Beschwerdebefugnis erforderlich, diese wäre jedoch bereits dann gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass zumindest die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung besteht und Sie durch den Akt der öffentlichen Gewalt selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sind.

Aus diesem Grunde dürfte eine solche Verfassungsbeschwerde bereits auf der Ebene der sog. Zulässigkeit einigen Zweifeln begegnen. Anders wäre Ihr Anliegen sicher zu beurteilen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen unmittelbar Opfer oder Leidtragende von Drohnenangriffen wären. Ob dies der Fall ist, kann ich Ihren Ausführungen nicht entnehmen.

Die von Ihnen kritisierten Handlungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit US-Amerikanischen Drohneneinsätzen sind übrigens Gegenstand eines Verfahrens beim Verwaltungsgericht Köln. Bei den Klägern, Herr Faisal bin Ali Jaber, Herr Ahmed Saeed bin Ali Jaber sowie Herr Chaled Mohamed handelt es sich um Überlebende eines US-Drohnen Angriffs. Als unmittelbar Betroffene dürfte hier die sog. Klagebefugnis vorliegen, so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sein dürfte. Erst wenn sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft sind, könnte auch dieser Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen.

Was die Kosten einer Verfassungsbeschwerde angeht so gilt:

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist gemäß § 34 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz grundsätzlich kostenfrei. Für das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde benötigen Sie auch keinen Rechtsanwalt.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mandatieren, so variieren die Kosten hierfür je nach Beschwerdewert. Das Bundesverfassungsgericht geht von einem allgemeinen Gegenstandswert in Höhe von EUR 8.000,00 aus, so dass sich eine Verfahrensgebühr eines beauftragten Anwaltes auf EUR 892,02 (brutto) belaufen wird. Häufig werden jedoch abweichende Gebührenvereinbarungen geschlossen, da das Fertigen einer Verfassungsbeschwerde äußerst zeitintensiv ist.

Die Kosten Ihres Rechtsanwalts können Ihnen erstattet werden, soweit ihr Antrag erfolgreich war, vgl. § 34a Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Wichtig ist noch Folgendes: Zwar ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei.

Aber: Nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann Beteiligten eine sog. Missbrauchsgebühr von bis zu EUR 2.600,00 auferlegt werden, wenn nach Auffassung des Gerichts der kostenfreie Zugang leichtfertig dazu missbraucht wird, von vornherein offensichtlich aussichtslose Anträge zu stellen oder verfahrensfremde Zwecke zu verfolgen.

Von dieser Missbrauchsgebühr hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bereits zahlreich Gebrauch gemacht. Sie sollten dieses Risiko daher bei Ihrer Entscheidung hinreichend berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mikio Frischhut

Bewertung des Fragestellers 23. April 2015 | 07:35

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