28. Januar 2025
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15:01
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
die Nutzung einer Büroeinheit als Wohnung ohne Genehmigung ist unzulässig. Es drohen Bußgelder und Auflagen zur Rückumstellung. Der Vermieter sollte eine Genehmigung beim Bauamt beantragen.
Die falsche Angabe einer Büroeinheit als Wohnung kann eine arglistige Täuschung über die Verwendungsmöglichkeit der Immobilie darstellen und daher zu Vertragsanfechtung und Schadenersatz führen.
Der Verkäufer sollte die rechtliche Situation hinsichtlich der zulässigen Nutzung im Kaufvertrag korrekt darstellen. Dann kann der Käufer entscheiden, ob und ggf unter welchen geänderten Konditionen er kaufen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
28. Januar 2025 | 15:55
Guten Tag,
danke - der Kauf wurde meinerseits aufgrund dessen abgebrochen.
Können die zweckfremde Nutzung beim zust. Bauamt/ Ordnungsamt sowie die Falschangabe dbzgl. im Exposé generell gemeldet/ angezeigt werden?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Januar 2025 | 16:18
Ja Sie können die rechtswidrige Nutzung anzeigen.