5. Juni 2006
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21:41
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ausschlaggebend für deren Beantwortung wird die Formulierung im Arbeitsvertrag sein. Wenn die Freistellung im Vertrag so erfolgt ist, dass kein Urlaub genommen werden muß und auch kein Lohnanspruch besteht, wovon ich hier erstmal ausgehe, muß eben kein Urlaub genommen werden, weil ja gerade im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Mittwoch frei ist. Dies sprich erst einmal dafür, dass kein Urlaub genommen werden muß.
Wenn der Arbeitgeber sie für den Mittwoch freistellt, so geschieht dies auf sein Risiko. Dies gilt für jeden Mittwoch, egal ob davor oder danach Urlaub genommen wird.
Hinweisen darf ich noch, dass Sie durchaus als Arbeitgeber ein Direktionsrecht im Hinblick auf den Urlaub haben, insbesondere in Bezug auf die betrieblichen Belange.
Sie können mir gerne den Arbeitsvertrag per EMail oder Telefax zusenden, dann kann ich Ihnen Genaueres zu dessen Auslegung in Bezug auf die streitige Passage mitteilen.
Bis dahin verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und guten Wünschen für die neue Arbeitswoche.
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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