Brückentage

5. Juni 2006 20:03 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Eine meiner Angestellten hat einen Arbeitsvertrag, der beiinhaltet,daß sie Mittwochs frei hat.Es gibt immer wieder Streit bei den Urlaubstagen, besonders wenn Feiertage in dieser Woche liegen.Z.B. Pfingst-Montag ist Feiertag, Sie nimmt den Dienstag als 1 Urlaubstag ,Mittwoch hat sie frei und kommt erst Donnerstag wieder in den Betrieb.Müsste sie da nicht 2 Urlaubstage nehmen. Wie verhält es sich außerdem, wenn sie die ganze Woche frei haben möchte:Also Montag ist Feiertag, kein Urlaub zu nehmen.Muß sie nun 4 Tage Urlaub nehmen ,also Di,Mi, Do und Fr oder nur 3 Tage, also Di, Do,Fr.
Klar ist bisher nur, daß wenn sie eine ganze Woche Urlaub nimmt, in der kein Feiertag ist, dann muß sie dafür 5 Urlaubstage nehmen.Bitte Antwort mit Urteilen untermauern.
5. Juni 2006 | 21:41

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ausschlaggebend für deren Beantwortung wird die Formulierung im Arbeitsvertrag sein. Wenn die Freistellung im Vertrag so erfolgt ist, dass kein Urlaub genommen werden muß und auch kein Lohnanspruch besteht, wovon ich hier erstmal ausgehe, muß eben kein Urlaub genommen werden, weil ja gerade im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Mittwoch frei ist. Dies sprich erst einmal dafür, dass kein Urlaub genommen werden muß.

Wenn der Arbeitgeber sie für den Mittwoch freistellt, so geschieht dies auf sein Risiko. Dies gilt für jeden Mittwoch, egal ob davor oder danach Urlaub genommen wird.

Hinweisen darf ich noch, dass Sie durchaus als Arbeitgeber ein Direktionsrecht im Hinblick auf den Urlaub haben, insbesondere in Bezug auf die betrieblichen Belange.

Sie können mir gerne den Arbeitsvertrag per EMail oder Telefax zusenden, dann kann ich Ihnen Genaueres zu dessen Auslegung in Bezug auf die streitige Passage mitteilen.

Bis dahin verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und guten Wünschen für die neue Arbeitswoche.

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

ANTWORT VON

(448)

Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222

Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...