Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Ich halte es zunächst auch für die Schweiz oder Serbien recht unüblich, dass Forderungen aus einer Ordnungswidrigkeit durch ein privates Inkassobüro beigetrieben werden.
Es dürfte serbisches Recht zur Anwendung kommen, damit wäre die Forderung verjährt. Selbst nach schweizer Recht wäre die Forderung bereits verjährt, da auch die dreijährige Frist verstrichen ist.
Zudem haben sie nach Art 6 EGMRK das Recht zu schweigen, sowohl in der Form, dass sie sich nicht selbst belasten müssten, als auch nicht Ihren Vater. Dieses Recht dürfte auch in Serbien in geltendes Recht eingeflossen sein. Damit müssen sie nicht offenbaren, wer der Fahrer gewesen ist.
Begleichen Sie die Forderung nicht, steht dem Inhaber der Forderung der Rechtsweg offen. Die klageweise Geltendmachung einer verjährten Forderung dürfte aber nicht sehr viel Aussicht auf Erfolg haben. Ich rate Ihnen hier, die Forderung zunächst nicht zu begleichen und weitere Schritte abwarten.
Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Ich halte es zunächst auch für die Schweiz oder Serbien recht unüblich, dass Forderungen aus einer Ordnungswidrigkeit durch ein privates Inkassobüro beigetrieben werden.
Es dürfte serbisches Recht zur Anwendung kommen, damit wäre die Forderung verjährt. Selbst nach schweizer Recht wäre die Forderung bereits verjährt, da auch die dreijährige Frist verstrichen ist.
Zudem haben sie nach Art 6 EGMRK das Recht zu schweigen, sowohl in der Form, dass sie sich nicht selbst belasten müssten, als auch nicht Ihren Vater. Dieses Recht dürfte auch in Serbien in geltendes Recht eingeflossen sein. Damit müssen sie nicht offenbaren, wer der Fahrer gewesen ist.
Begleichen Sie die Forderung nicht, steht dem Inhaber der Forderung der Rechtsweg offen. Die klageweise Geltendmachung einer verjährten Forderung dürfte aber nicht sehr viel Aussicht auf Erfolg haben. Ich rate Ihnen hier, die Forderung zunächst nicht zu begleichen und weitere Schritte abwarten.
Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.