3. Februar 2025
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19:19
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
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in Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob überhaupt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande. In Ihrem Fall haben Sie dem Kauf zwar zugestimmt, aber die Verkäuferin hat Ihnen mitgeteilt, dass das Kleid erst nach Anzahlung bestellt wird.
Im Vertrag steht: „Die Anzahlung der Ware verpflichtet zur Abnahme".
Sie haben keine Anzahlung geleistet.
Daraus könnte man schließen, dass der Vertrag erst mit der Zahlung der Anzahlung verbindlich werden sollte. Wenn keine Zahlung erfolgt ist, wäre die Bestellung möglicherweise nicht wirksam zustande gekommen.
Allerdings kann es sein, dass der Verkäufer den Kaufvertrag dennoch als bindend ansieht, selbst ohne Anzahlung.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Kauf im Laden:
Leider haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Kauf in einem stationären Geschäft erfolgte. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Online-Käufen (, Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen).
Ob der Händler eine freiwillige Stornierung zulässt, hängt von den AGB oder der Kulanz des Geschäfts ab.
Da Sie keine Anzahlung geleistet haben, dürften Sie eine gute Verhandlungsposition haben.
Es empfiehlt sich schnell schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erklären, dass Sie den Kauf nicht mehr wollen.
Schreiben Sie höflich, dass Sie keine Anzahlung geleistet haben und deshalb davon ausgehen, dass kein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Bitten Sie um eine Bestätigung der Stornierung.
Falls der Laden auf den Kauf besteht, fragen Sie nach der rechtlichen Grundlage.
Weisen Sie darauf hin, dass die Bestellung erst mit der Anzahlung erfolgen sollte.
Falls nötig, lassen Sie sich anwaltlich vertreten durch eine Anwaltskollegin oder einen Anwaltskollegen bei Ihnen vor Ort.
Entsprechende Anwaltskontakte finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Viele Grüße