Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie benötigen zwangsläufig einen Notar. Zum einen ist dies schon für die Wirksamkeit des Schenkungsvertrages als solchen erforderlich, zum anderen können auch nur die weiteren Erklärungen bezüglich des Eigentumswechsels nur vor einem Notar erfolgen.
Sie können einen Notar an Ihrem Wohnort aufsuchen. Er muß nicht für die Einsicht in das GB nach Bayern reisen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Sie benötigen zwangsläufig einen Notar. Zum einen ist dies schon für die Wirksamkeit des Schenkungsvertrages als solchen erforderlich, zum anderen können auch nur die weiteren Erklärungen bezüglich des Eigentumswechsels nur vor einem Notar erfolgen.
Sie können einen Notar an Ihrem Wohnort aufsuchen. Er muß nicht für die Einsicht in das GB nach Bayern reisen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt