Bonuszahlung nach Kündigung

| 22. Januar 2025 16:38 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


18:11
Hallo, ich habe heute mein Arbeitsverhältnis gekündigt und werde ab 01.03.2025 woanders anfangen zu arbeiten.

Da ich im Vertrieb bin konnte ich mir durch einen Halbjahrwettbewerb (01.07.2024-31.12.2024) eine Bonuszahlung (Durch Abschluss bestimmter Verträge) verdienen. Diese soll mit dem Februargehalt (Ende Februar) ausgezahlt werden. Bei Auszahlung bin ich noch angestellt!

In der Betriebsvereinbaring steht:

Die Bonuszahlung wird dem Mitarbeiter nicht ausgezahlt, wenn dieser in einem gekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Ist dies rechtens & kann mir der Arbeitgeber die Zahlung meines Bonus verweigern?

Vielen Dank
22. Januar 2025 | 17:09

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Basierend den Informationen, die Sie bereitgestellt haben, scheint es, dass Ihr Anspruch auf die Bonuszahlung von der Bedingung abhängt, dass Sie sich nicht in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, wenn die Auszahlung erfolgt.

Da Sie Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben und die Auszahlung des Bonus im Februar erfolgen soll, während Sie sich noch in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, könnte der Arbeitgeber gemäß der Betriebsvereinbarung berechtigt sein, die Bonuszahlung zu verweigern.


2.

Solche Klauseln, die den Erhalt eines Bonus an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpfen, können grundsätzlich wirksam sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bonusanspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt ist. Dies ist eine übliche Praxis, um die Betriebstreue zu fördern.


3.

Es gibt jedoch auch Urteile, die besagen, dass eine Bonuszahlung, die als Gegenleistung für bereits erbrachte Leistungen angesehen wird, nicht ohne weiteres verweigert werden kann, selbst wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.

Dies hängt jedoch stark von der genauen Formulierung der Bonusregelung und der Art des Bonus ab.


4.

In Ihrem Fall scheint die Betriebsvereinbarung klar zu regeln, dass der Bonus nicht ausgezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist.

Daher könnte der Arbeitgeber die Zahlung verweigern, es sei denn, es gibt andere vertragliche Regelungen oder rechtliche Argumente, die in Ihrem Fall greifen könnten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. Januar 2025 | 17:59

Also gibt es eine 50/50 Chance?

Dann würde es ja definitiv Sinn machen eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen, oder?

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Januar 2025 | 18:11

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der vorliegenden Informationen und der Wiedergabe der Betriebsvereinbarung seheb ich keine 50:50 Chance.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. Januar 2025 | 19:37

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"Wenig auf meine Situation eingegangen obwohl es auf diversen Seiten zu bei leistungsgerechten Boni bereits BAG Urteile Pro Angestellten gibt.

Frage wurde nur allgemein beantwortet: hätte / würde / könnte "
Stellungnahme vom Anwalt:
Aufgrund der äußerst dünnen Sachverhaltsschilderung kann man zur Rechtslage nicht mehr sagen, als gesagt worden ist. Eine tiefergehende rechtliche Prüfung setzt voraus, dass man den vollständigen Sachverhalt kennt.

Natürlich gibt es Urteile, die sich mit der genannten Thematik befassen. Welches Urteil auf den skizzierten Fall anwendbar sein könnte, lässt sich jedoch nicht bewerten, weil nur Sachverhaltsfragmente mitgeteilt werden.

Dass eine rechtliche Würdigung entscheidend vom geschilderten Sachverhalt abhängt, muss ein Fragesteller erfassen können. Dann kann er über diese Plattform auch eine Einschätzung erhalten, mit der der Fragesteller weiterarbeiten kann. Sagt ein Fragesteller - wie hier - wenig, muss die Antwort allgemein gehalten ausfallen.

Alles Andere wäre schlicht falsch.

Hier kann ich dem Fragesteller nur dringend raten, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen.
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Januar 2025
3/5.0

Wenig auf meine Situation eingegangen obwohl es auf diversen Seiten zu bei leistungsgerechten Boni bereits BAG Urteile Pro Angestellten gibt.

Frage wurde nur allgemein beantwortet: hätte / würde / könnte


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