15. November 2006
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19:31
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
um Daten speichern und bearbeiten, also auch weiterleiten zu dürfen, benötigen Sie die Genehmigung des Inhabers der Daten.
Wenn Sie also die Genehmigung haben, können Sie die Daten weiterleiten.
Zum Verständnis eine Frage noch:
Prüfen Sie die Bonität des Kunden oder für den Kunden die Bonität dessen Kunden?
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, daß die Frage anhand der Angaben beantwortet wurde. Dementsprechend kann sich die Antwort bei neuen oder zusätzlichen Angaben ändern. Deswegen ersetzt die Antwort auch nicht eine vollumfassende Beratung eines örtlichen Kollegen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Rückfrage vom Fragesteller
15. November 2006 | 19:33
Ich biete auf meiner Webseite eine Bonitätsprüfung an. Diese wird aber nur minimal vergütet ... ich habe keinen Einblick in die Ergebniss und stelle selber auch keinerlei Anfragen.
Könnte ich diese Abfrage aber selber stellen, so kann ich auch andere Preise berechnen, das ist mein Grund warum ich frage.
Sorum muss ich aber von meinem Kunden die Daten seines Kunden haben und würde auch das Ergebnis der Bonitätsprüfung selber erhalten und dieses dann weiterleiten. Darf ich das? Bzw. bei wem muss ich mir eine Erlaubnis holen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. November 2006 | 19:45
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie würden die Genehmigung des Kunden benötigen, dieser wiederum die Genehmigung seines Kunden.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber