13. Mai 2025
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09:35
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail: fea@smart-advo.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Verhalten bei der polizeilichen Vernehmun*: Es ist grundsätzlich ratsam, dass Ihr Bruder von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und keine Angaben zur Sache macht, insbesondere da er sich an große Teile des Vorfalls nicht erinnern kann. Dies ist ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht und darf ihm nicht zum Nachteil gereichen. In mehreren Dokumenten wird darauf hingewiesen, dass Beschuldigte keine Angaben machen müssen und dies auch nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt werden darf.
2. Vorladung zur Polizei: Ihr Bruder ist nicht verpflichtet, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Es wird empfohlen, zunächst Akteneinsicht zu nehmen, um die genaue Sachlage zu verstehen, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird. Dies kann ein Rechtsanwalt tun, der dann auch die Vorladung bei der Polizei absagen kann.
3. Akteneinsicht und anwaltliche Vertretung: Es ist dringend anzuraten, einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen, der Akteneinsicht nimmt und die Verteidigungsstrategie mit Ihnen und Ihrem Bruder bespricht. Der Anwalt kann dann auch prüfen, ob und wie sich Ihr Bruder zur Sache einlassen sollte. Die Akteneinsicht ist entscheidend, um die Beweislage zu verstehen und die Vorwürfe zu prüfen.
4. Gesundheitszustand und Schuldfähigkeit* Der Gesundheitszustand Ihres Bruders, insbesondere seine schizoaffektive Störung, kann eine Rolle bei der Beurteilung seiner Schuldfähigkeit spielen. Ein psychiatrisches Gutachten könnte klären, ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt, was sich strafmildernd auswirken könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari