Bitte um rechtliche Einschätzung – polizeiliches Ermittlungsverfahren

| 13. Mai 2025 08:21 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich mit einer dringenden Anfrage bezüglich meines Bruders, der an einer schizoaffektiven Störung leidet und laut ärztlicher Verordnung regelmäßig Risperidon einnehmen sollte.

Vor einigen Monaten hat er seine Medikation eigenmächtig und ohne unser Wissen abgesetzt, woraufhin es zu einer psychotischen Episode mit erheblicher Fremdgefährdung kam. Infolge seines akuten Zustands mussten wir die Polizei verständigen, welche ihn in eine ambulante psychiatrische Einrichtung überführte.

Von dort ist er jedoch unerlaubt entwichen, hat sich zeitweise versteckt und wurde schließlich von der Polizei aufgefunden. Bei diesem Zugriff kam es zu einem körperlichen Angriff gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten (u. a. Widerstandshandlungen).

Mein Bruder hat nun eine polizeiliche Vorladung erhalten, kann sich aber an große Teile des Vorfalls nicht erinnern. Aufgrund seines Gesundheitszustands und der besonderen Umstände möchten wir wissen:

- Wie sollte er sich im Rahmen der polizeilichen Vernehmung am besten verhalten?

- Ist es ratsam, der Vorladung überhaupt nachzukommen – oder empfehlen Sie, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und eine Stellungnahme nur über einen Anwalt abzugeben?

Für eine kurzfristige Einschätzung wären wir sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
13. Mai 2025 | 09:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Verhalten bei der polizeilichen Vernehmun*: Es ist grundsätzlich ratsam, dass Ihr Bruder von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und keine Angaben zur Sache macht, insbesondere da er sich an große Teile des Vorfalls nicht erinnern kann. Dies ist ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht und darf ihm nicht zum Nachteil gereichen. In mehreren Dokumenten wird darauf hingewiesen, dass Beschuldigte keine Angaben machen müssen und dies auch nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt werden darf.

2. Vorladung zur Polizei: Ihr Bruder ist nicht verpflichtet, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Es wird empfohlen, zunächst Akteneinsicht zu nehmen, um die genaue Sachlage zu verstehen, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird. Dies kann ein Rechtsanwalt tun, der dann auch die Vorladung bei der Polizei absagen kann.


3. Akteneinsicht und anwaltliche Vertretung: Es ist dringend anzuraten, einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen, der Akteneinsicht nimmt und die Verteidigungsstrategie mit Ihnen und Ihrem Bruder bespricht. Der Anwalt kann dann auch prüfen, ob und wie sich Ihr Bruder zur Sache einlassen sollte. Die Akteneinsicht ist entscheidend, um die Beweislage zu verstehen und die Vorwürfe zu prüfen.


4. Gesundheitszustand und Schuldfähigkeit* Der Gesundheitszustand Ihres Bruders, insbesondere seine schizoaffektive Störung, kann eine Rolle bei der Beurteilung seiner Schuldfähigkeit spielen. Ein psychiatrisches Gutachten könnte klären, ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt, was sich strafmildernd auswirken könnte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Bewertung des Fragestellers 13. Mai 2025 | 09:56

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