Bindung bei Mietvertragsabschluss auf min . 1 Jahr??

4. Dezember 2006 11:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Über einen Makler habe ich eine schöne Wohnung (Neubau, Erstbezug, 1 Zimmer) gefunden. Der Vermieter bestand anfangs auf eine Bindung bei Mietvertragsabschluss von mindestens zwei Jahren, nach Rücksprache mit dem Makler und meiner Aussage, dass ich mich keine zwei Jahre binden möchte, ist er auf 1 Jahr runter gegangen, ist dies überhaupt rechtens??
Muss ich mich daran gebunden halten??
Sehr geehrte Fragestellerin,

es kommt entscheiden auf die Formulierung im Vertrag an. Es ist prinzipiell rechtens und dann müssen Sie sich daran halten.

Diese Bindung geht nur über einen Kündigungsverzicht. Der müsste für beide Seiten (Mieter/Vermieter) gelten. Er müsste ausgehandelt sein. Eine Staffelmietvereinabrung im Vertrag schadet dann nicht. Steht aber im Vertrag nicht ausdrücklich ein Kündigungsverzicht und ergibt sich die Vereinbarung über ein solches auch nicht aus den Vertragsverhandlungen, ist die Vereinbarung unwirksam.

Mit freundlichem Gruß
Henrik Momberger

www.gruemo.de
Rückfrage vom Fragesteller 4. Dezember 2006 | 11:42

Ich verstehe das also richtig, dass entweder ein Mietvertragsverzicht auftaucht, d.h. sich auch der Vermieter an das eine Jahr halten muss oder die Vereinbarung ungültig ist bzw. notfalls was zu machen ist?

Ergänzung vom Anwalt 4. Dezember 2006 | 11:53
Nein, kein Mietvertragsverzicht, sondern ein Kündigungsverzicht. Es müsste also in etwa heißen:"...verzichten die Parteien auf ihr Kündiungsrecht bis zum...."
Dies muss laos für beide Parteien gelten. Wenn es unwirksam formuleirt wurde, heißt das, dass beide Parteien entsprechen der gesetzliche Kündigungsregeln den Vertrag kündigen können, mehr nicht.

Mit freundlichem Gruß
Henrik Momberger

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