Bin ich verpflichtet, eine Unterlassungserklärung wegen einer Google-Bewertung

14. Februar 2025 15:57 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


20:11
Guten Tag,

Bin ich verpflichtet, eine Unterlassungserklärung wegen einer Google-Bewertung zu unterschreiben?

Ich habe eine negative Google-Bewertung geschrieben, nachdem die Geschäft den Termin kurzfristig abgesagt hat. Ein Mitarbeiter rief mich an und sagte, dass der Termin abgesagt wurde. Ich fragte nach dem Grund. Sie hat keine klare Antwort gegeben. Während des Anrufs saß ich in einem Zug und habe auch nicht alles klar gehört, aber ich bin mir sicher, dass sie kein Wasserproblem im Gebäude erwähnt hat.

Ich war wütend, dass mir keine Erklärung gegeben wurde, und schrieb die Bewertung. Dann antwortete die Praxis und sagte, dass es ein Problem in ihrem Büro gibt.

Ich aktualisierte meine Bewertung und sagte, dass dies eine Lüge sei und nannte sie unprofessionell. Denn nach dem ersten Anruf rief ich die Mitarbeiterin erneut an und sie sagte, dass es keine anderen Patienten gäbe.

Ich habe auch eine E-Mail an sie geschickt, um mir eine klare Erklärung zu geben. Die Antworten des Personals waren entschuldigend und wiederholten die gleiche Antwort auf die Google-Bewertung.

Nach 3 Tagen erhielt ich jedoch einen Drohbrief des Chef, in dem er mich aufforderte, die Bewertung zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterschreiben. Sollte ich nicht unterschreiben, drohte er mir mit rechtlichen Schritten und beschuldigte mich, dass das, was ich getan habe, diffamierend und verleumderisch sei.

Ich habe meinen Beitrag bearbeitet und die Worte „Lüge" und „unprofessionell" entfernt. Ich blieb bei den Fakten, dass sie kurzfristig absagten.

Dann schickte er mir eine weitere E-Mail, dass dies nichts bringen wird, bis ich die Unterlassungserklärung unterschreibe und meine Bewertung lösche.

Bin ich wirklich verpflichtet, das zu unterschreiben? Der Ton seines Briefes und seiner E-Mail wirkt wirklich wie eine Erpressung/Nötigung.

Ich bin bereit, die Löschung vorzunehmen, aber ich möchte das Rechtsdokument nicht unterschreiben und keine Strafe zahlen.
14. Februar 2025 | 16:59

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich dürfen Sie im Rahmen einer Google-Bewertung alles schreiben, was wahr ist und den Tatsachen entspricht und Sie dürfen Ihre Meinung frei äußern. Wenn eine Behauptung in der Bewertung nicht wahr sein sollte, wären Sie in der Pflicht nachzuweisen, dass die Behauptung doch den Tatsachen entspricht. Die Behauptung, man habe Sie angelogen, könnte unter diesem Aspekt problematisch sein. "Unprofessionell" dürfte, je nach dem konkreten Kontext der gesamten Bewertung, als zulässige Meinungsäußerung angesehen werden. Wenn Sie Ihrer Meinung nach unprofessionell behandelt wurden, dann dürfen Sie das so schreiben.

Zu beachten ist allerdings, dass es womöglich nicht ausreicht, eine Bewertung oder einen Teil der Bewertung einfach nur zu löschen. Wenn eine Rechtsverletzung erst einmal eingetreten ist, also z.B. jemand als Lügner dargestellt wird, obwohl er nicht gelogen hat, dann kann das tatsächlich dazu führen, dass diese Person einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann, der nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden kann. Ich kann daher aktuell nicht ausschließen, dass der Unternehmensinhaber einen Anspruch darauf hat, dass Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Ich vermute, dass in der geforderten Unterlassungserklärung ein Passus enthalten ist, nachdem Sie sich für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten. Eine solche Vertragsstrafe wäre zulässig und sogar notwendig, damit eine Unterlassungserklärung wirksam abgegeben werden kann. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie bereits jetzt eine Strafe zahlen, sondern dies erst dann tun müssten, falls Sie die Behauptungen, zu deren Unterlassung Sie sich verpflichtet haben, in der Zukunft wiederholen sollten.

Da der Wortlaut der Bewertung und das, was in dem Gespräch mit der Praxis genau passiert ist, aus Ihrer Frage nicht wirklich konkret hervorgeht, kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit sagen, ob Sie nun wirklich eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen. Vielleicht genügt es auch, wenn Sie die Bewertung einfach komplett löschen. Falls Sie sicher gehen wollen, sollten Sie das Schreiben, das Sie erhalten haben und den kompletten Inhalt der Bewertung prüfen lassen. Es kann in rechtlicher Hinsicht sogar so sein, dass Sie die Bewertung in der abgeänderten Form stehen lassen können und trotzdem zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet sind. Oft ist es allerdings damit getan, dass die Bewertung einfach komplett gelöscht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Mauritz
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. Februar 2025 | 17:26

Thank you for your response. I wanted to have a document review and a possible modification of cease and desist order. I have sent you an email.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Februar 2025 | 20:11

Sehr geehrte Fragestellerin,

besten Dank. Ich melde mich kommenden Montag bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Mauritz
Rechtsanwalt

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