26. Juli 2012
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23:23
Antwort
vonRechtsanwältin Britta Möhlenbrock
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aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Zweifellos hat die Leitung der Kita nicht adäquat, nicht gesetzeskonform und wohl auch pädagogisch zweifelhaft reagiert. Gesetzliche Grundlage für den Auftrag der Kita ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB III) und zu deren Ausführung in NRW das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz).
Nach § § 13 Abs. 5 KiBiz (Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit) soll die Entwicklung des Kindes beobachtet und regelmäßig dokumentiert werden. Die Bildungsdokumentation setzt aber die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus.
Und selbstverständlich darf sich ein Widerruf der Zustimmung bzw. ein Widerspruch gegen die Bildungsdokumentation keinesfalls negativ für das Kind (und auch nicht auf das die Eltern bzw. das Zusammenwirken von Eltern und Kita im Sinne des KiBiz) auswirken.
Nun ist aber die Frage, wie Sie am besten das tatsächliche Ziel, nämlich ein nicht ausgrenzendes Verhalten der Erzieherinnen gegenüber Ihrem Kind erreichen und da sollten Sie auch überlegen, dass es für Ihr Kind sinnvoller sein kann, erst nochmals das direkte Gespräch mit den Erziehern und der Leitung der Kita zu suchen, anstatt "rechtliche Schritte" einzuleiten.
Daher sollten Sie in einem Gespräch darlegen, dass es doch zweifellos Ihr Recht ist, der Bildungsdokumentation zu widersprechen. Und dass diese aber in keinerlei Zusammenhang mit den Fotos des Kindes stehen, welche üblicherweise in der Kita entstehen und das Sie hierfür sehr wohl ihr Einverständnis geben und es sogar wünschen, dass Ihr Sohn hieran beteiligt wird. Vielleicht handelt es sich auch nur um ein Missverständnis, dass die Kita dachte, sie wären auch nicht damit einverstanden, dass Bilder von dem Kind aufgenommen werden (auch hierfür bedarf es natürlich Ihrer Einwilligung).
In der "Bildungsvereinbarung NRW" ist nicht nur (die Selbstverständlichkeit) niedergeschrieben, dass ein Widerspruch gegen die Bildungsdokumentation zu keinerlei Nachteilen führen darf, sondern dort wird auch noch einmal auf Ihr Recht hingewiesen, jederzeit Einsicht in die Dokumentation zu erhalten und deren Herausgabe zu verlangen.
Wenn das Gespräch mit Erziehern und Kita-Leitung wider Erwarten fruchtlos verlaufen sollte, könnten Sie sich im nächsten Schritt an den Kita-Träger oder das Jugendamt wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung in diesem Untermenü der Plattform keiner ausführlichen Prüfung einer Sach- und Rechtslage entsprechen kann.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung hinreichend beantwortet zu haben.
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock