28. März 2020
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01:41
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Gesetzlich nicht verboten und nur den Erziehungsrecht der Eltern unterworfen ist eine platonische Beziehung bzw. Freundschaft zwischen beiden.
Sobald einer Beziehung aber eine sexuelle Komponente angedeiht, ist schnell der Verdacht eines sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen nach Para. 176, 182 StGB im Raum.
Unter 14 ist eine absolute Grenze. Bis zum 16. Lebensjahr wäre aus Para. 182 Abs. 3 StGB durch Strafantrag der Eltern noch eine Strafverfolgung denkbar.
Ob und wie sie zusammen sein können, hängt also von der Art der Beziehung ab.
Mit freundlichen Grüßen