Bewertung Jonglieren in der Schule

18. Dezember 2023 08:57 |
Preis: 30,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Bin Schülerin eines Berufkollegs in NRW, Erzieherausbildung.

Sportlehrer sagte im August, wir sollten uns jonglieren selbst beibringen, er würde das im Dezember prüfen und bewerten im Rahmen der „sonstigen Leistungen."

Einmal im Oktober hat er es im Unterricht geübt, fast niemand konnte es. Wenn man nicht vorführt, gibt es eine 6. Wenn man antritt und es nicht schafft (also nur Bälle hoch werfen), gibt es eine 5. Eine Runde schaffen eine 4. Es gab viele 5en am Freitag.

Ich empfinde es eher als ein „Vorführen" der Schüler. Und nicht in Ordnung, so etwas zu bewerten, was er uns nicht beigebracht hat und der Großteil über YouTube-Tutorials sich selbst beigebracht hat (oder versucht hat und trotzdem nicht schafft). Außerdem schaffe ich es trotz üben nicht, es hat wohl auch etwas mit Talent zu tun.

Kann man dagegen vorgehen? Ist dieses Verhalten rechtens?
18. Dezember 2023 | 10:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es so, dass Lehrer einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung des Unterrichts und der Leistungsbewertung haben. Sie dürfen also durchaus auch Leistungen bewerten, die die Schülerinnen und Schüler selbstständig erarbeiten sollen. Allerdings muss die Leistungsbewertung immer transparent, nachvollziehbar und fair sein.

In Ihrem Fall könnte man argumentieren, dass die Bewertung nicht fair ist, wenn der Lehrer die Technik des Jonglierens nicht ausreichend vermittelt hat und die Schülerinnen und Schüler sich diese Fähigkeit selbst beibringen mussten. Zudem könnte man hinterfragen, ob die Bewertungskriterien angemessen sind. Es erscheint etwas hart, dass man bereits eine 5 erhält, wenn man die Jonglier-Technik nicht perfekt beherrscht.

Sie könnten daher zunächst das Gespräch mit dem Lehrer suchen und Ihre Bedenken äußern. Sollte das nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könnten Sie sich an die Schulleitung oder das zuständige Schulamt wenden. In einigen Bundesländern gibt es auch Schülervertretungen oder Schüleranwälte, die in solchen Fällen unterstützen können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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